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Vorlage - /2019/184-6  

Betreff: Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
/2019/184
Beratungsfolge:
Bauausschuss
08.03.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
17.03.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt zurückgestellt   
16.06.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

1. Die 1. Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) wird in der anliegenden Fassung (Anlage 1) beschlossen.

 

2. Die Abwägungsvorschläge werden in der anliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

 

3. Folgende Schlüsselprojekte, bestehend aus einer oder mehreren Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog, werden als vorrangig definiert:

 

2.1. Nachnutzung Feuerwache

2.2. Spielplatz Ballhausstraße

2.3. Klimaschutzkonzept und Klimaanpassung

2.4. Gründungszentrum

2.5. Regionale Markthalle

2.6. Neuordnung Bahnhofsumfeld

2.7. Sanierung Fortunabad

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 den Entwurf der 1. Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes beschlossen (Drucksache 2019/184-5). Anschließend wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schriftlich und die Öffentlichkeit durch Pressemitteilung über die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme informiert. Die eingegangenen Anregungen sind in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 2) zusammengestellt und mit Abwägungsvorschlägen versehen.

 

Die Stellungnahmen enthalten im Wesentlichen Hinweise auf Inhalte des IEK (so z.B. vom Landesamt für Denkmalpflege zum Schutzstatus einzelner Objekte) oder auf Abstimmungsnotwendigkeiten bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen (so z.B. von der Deutschen Bahn und dem Kreis Steinburg). Die Stellungnahme des NABU geht auf einzelne Maßnahmen ein und bewertet sie aus seiner Sicht: von den 7 Schlüsselprojekten gemäß S. 78 ff des Konzeptes wird dem Projekt 3 (Klimaschutz und Klimaanpassung) die größte Bedeutung beigemessen.

 

Des Weiteren hat am 25.01.2022 eine telefonische Vorabstimmung mit der Städtebau­förderungsabteilung im Innenministerium (MILIG) stattgefunden, in der diverse Hinweise zu Möglichkeiten und Grenzen der Förderung einzelner Maßnahmen gegeben wurden. So erfolgte z.B. der Hinweis, dass der Bau eines Parkhauses (Maßnahme Nr. 32) kaum Aussicht auf eine Finanzierung aus Städtebauförderungsmitteln hat.

Die Anregungen des MILIG haben Eingang in den Maßnahmenkatalog (Kapitel 7 der Anlage 1) gefunden.


Finanzielle Auswirkungen:

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt gerade für die Baumaßnahmen keine Planungen vorliegen, können die Kosten nur ansatzweise hinsichtlich ihrer Größenordnung nach Erfahrungswerten geschätzt werden. Zudem bekommt die Stadt einen Richtwert darüber, wieviel Eigenmittel für das Treuhandvermögen aus dem städtischen Haushalt bereitzustellen sind.  Eine Konkretisierung der Kosten und bei Bedarf Anpassung des Mittelbedarfs erfolgt im Rahmen der weiteren Planungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen.


Anlagenverzeichnis:

1. 1. Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes

2. Abwägungstabelle

(Hinweis: Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage die Anlagen 1 und 2 mit einem Umfang von 177 Seiten beizufügen. Sie können unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten "Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen" bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Auf Nachfrage werden auch gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt.)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. 1. Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (14674 KB)      
Anlage 2 2 2. Abwägungstabelle (2820 KB)