Vorlage - /2022/015
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Beschlussvorschlag:
Für den Beirat werden folgende Personen bestellt:
1.
Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister. Als persönliche Vertreterin bzw. Vertreter die Stellv. Bürgermeisterin oder der Stellv. Bürgermeister.
2.
Dazu weitere 3 Mitglieder:
als Mitglied | als persönliche Vertreterinnen und Vertreter |
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3.
Des Weiteren seitens der Verwaltung eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter aus der Beteiligungsverwaltung.
Sach- und Problemdarstellung:
Bisher Vertreter in Verbandsversammlung SEG – Bürgermeisterin + 6 Mitglieder
Bislang bestand gemäß § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Stadtentwässerung Glückstadt (SEG) die Verbandsversammlung der SEG aus der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister der Stadt Glückstadt sowie der Verbandsvorsteherin oder dem Verbandsvorsteher des Abwasser-Zweckverbandes Pinneberg.
Daneben hatte die Stadt Glückstadt 6 weitere Vertreter*innen in die Verbandsversammlung der SEG mittels Wahlen entsendet.
Der damalige § 5 Absatz 3 hatte bestimmt, dass jede weitere Vertreterin oder jeder weitere Vertreter eine persönliche Stellvertreterin oder einen persönlichen Stellvertreter hat (siehe hierzu u.a. die Drucksache /2018/099).
Neue Vertretung in der Verbandsversammlung AZV – nur Bürgermeister*in
Bedingt durch die erfolgte Auflösung der Stadtentwässerung Glückstadt und dem bereits erfolgten Beitritt der Stadt Glückstadt zum Abwasserzweckverband Südholstein mit Wirkung zum 01.01.2022 (siehe Drucksache /2020/216-1 und die erfolgte Beschlussfassung im Rahmen der Sitzung der Stadtvertretung am 16.09.2021) sind gemäß den gültigen Satzungsvorschriften folgende Mitglieder für die Stadt Glückstadt im Abwasserzweckverband Südholstein tätig:
Gemäß § 6 der Verbandssatzung AZV (siehe Anlage 1) vertritt die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister die Stadt Glückstadt in der Verbandssammlung des AZV. Im Verhinderungsfall der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters wird die stellvertretende Bürgermeisterin bzw. der stellvertretende Bürgermeister tätig.
Bedingt durch die Einwohnerzahl der Stadt Glückstadt wird keine weitere Vertreterin oder weiterer Vertreter in die Verbandsversammlung tätig.
Des Weiteren werden die Mitglieder des Hauptausschusses und des Finanzausschusses des AZV aus den Mitgliedern der Verbandsversammlung gewählt. Damit könnte nur die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister der Stadt Glückstadt hier durch die Verbandsversammlung des AZV reingewählt werden.
Neue Vertretung in Beirat AZV – Bürgermeister*in + 3 Mitglieder (neu zu bestellen)
Gemäß § 2 Absatz 7 des Vertrages wird ein Beirat gegründet (siehe Anlage 2), der aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden und der Stadt sowie drei weiteren Vertreterinnen oder Vertretern der Stadt und je einer Vertreterin oder einem Vertreter der jeweiligen Verwaltung besteht. Der Beirat ist kein Ausschuss im Sinne des § 45 der Gemeindeordnung.
Gemäß § 28 Nr. 20 der Gemeindeordnung (GO) beschließt die Stadtvertretung über die Bestellung von Vertreter*innen der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist. Die Höhe der Beteiligung beim AZV schließt eine Übertragung auf den Hauptausschuss aus.
Bei der Entsendung der Mitglieder für den Beirat und der Bestellung der Vertreterin oder des Vertreters der Stadt Glückstadt in den Beirat AZV handelt sich nicht um eine Wahl, so dass gemäß § 39 Absatz 2 GO offen über vorher schriftlich festgelegte Anträge (§ 39 Absatz 3 GO) abzustimmen ist.
Ein Antrag auf Verhältniswahlrecht nach Sainte-Laguë (entsprechend der Stärke der Fraktionen in der Stadtvertretung) ist nicht vorgesehen, so dass gemäß § 39 Absatz 1 GO der Beschluss mit Stimmenmehrheit zu fassen ist.
Die Bestimmungen des § 15 Gleichstellungsgesetz (GstG) zur Gremienbesetzung sind zu beachten.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
1 - Verbandssatzung AZV
2 - Vertrag Auflösung SEG
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1 - Verbandssatzung AZV (2214 KB) | |||
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2 | 2 - Vertrag Auflösung SEG (2560 KB) |