Vorlage - /2022/014
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Sach- und Problemdarstellung:
Nach dem Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz-BrSchG) vom 10. Februar 1996, in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Glückstadt vom 2. Mai 2016 wird der Gemeindewehrführer sowie der stellvertretende Gemeindewehrführer von der Mitgliederversammlung für die Zeit von jeweils sechs Jahren gewählt.
Die Amtszeit des bisherigen Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Glückstadt, Ties Tießen, endet mit Ablauf des 24. März 2022.
Die Amtszeit des stellvertretenden Wehrführers der Freiweilligen Feuerwehr der Stadt Glückstadt, Sven Tießen, endet mit Ablauf des 13. Juli 2022.
Eine Jahreshauptversammlung, die auch die Neuwahl des Wehrführers sowie des stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehr der Stadt Glückstadt vorsah, war für den 26. Februar 2022 geplant. In Anbetracht dessen, dass das MILIG seine Empfehlung zum Verzicht auf Präsenzveranstaltungen sowie zur Einstellung des Dienstbetriebes aufgrund der pandemischen Lage nunmehr bis vorerst 18.02.2022 verlängert hat und der Hygienebeauftragter der Feuerwehr der Stadt Glückstadt aus diesem Grund eine Aussetzung aller Dienste sowie Präsenzveranstaltungen bis zunächst Ende Februar empfiehlt, hat der Vorstand in seiner Sitzung am 12. Januar 2022 beschlossen, dem Rat des Hygienebeauftragten zu folgen und alle Dienste und Präsenzveranstaltungen bis zunächst Ende Februar (ggf. auch darüber hinaus) auszusetzen. Des Weiteren hat sich der Vorstand gegen die Durchführung der Wahl des Gemeindewehrführers sowie des Stellvertreters per Briefwahl ausgesprochen.
Lt. Schreiben des MILIG vom 21.10.2021 kann die nach § 35 Abs. 1 BrSchG zuständige Aufsichtsbehörde eine oder einen Beauftragten bestellen, die oder der die Aufgaben wahrnimmt, bis die Wahl ordnungsgemäß nachgeholt werden kann. In Betracht kommen dafür unter anderem die bisherigen Amtsinhaber*innen oder die Kandidat*innen für die Wahl, die verschoben werden musste.
Die Herren Tießen haben sich aufgrund der andauernden pandemischen Lage am 20.01.2022 bzw. am 24.01.2022 bereit erklärt, ihre Ämter auch nach Ablauf der Amtszeit auszuüben, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2022. Eine Verlängerung darüber hinaus ist dem Wehrführer, Ties Tießen, nicht möglich, da er durch Erreichen der Altersgrenze spätestens mit Ablauf des 31.12.2022 aus dem aktiven Dienst ausscheidet.
Sollte es die pandemische Lage jedoch zulassen, ist eine Jahreshauptversammlung mit entsprechenden Wahlen nunmehr im Zeitraum Juni bis August 2022 vorgesehen.
Insofern wird die Aufsichtsbehörde seitens der Stadt Glückstadt gebeten, Ties Tießen zum Wehrführer der Feuerwehr der Stadt Glückstadt sowie Sven Tießen zum stellvertretenden Wehrführer der Feuerwehr der Stadt Glückstadt vorsorglich bis zum 31. Dezember 2022 zu bestellen. Sollte eine vorherige Wahl dennoch erfolgen können, ist die Bestellung bis Ende des Jahres unschädlich.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen