Vorlage - /2021/162-1
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Sach- und Problemdarstellung:
Die mit Beschlussvorlage 2011/162 vorgelegte Neufassung der Sportförderungsgrundsätze wurde auf Wunsch der Fraktionen noch einmal mit der Arbeitsgruppe der Fraktionen erörtert.
Danach sollen folgende Änderungen berücksichtigt werden:
2. Zuschussberechtigte:
Die Stadt Glückstadt gewährt den Turn- und Sportvereinen mit Sitz in Glückstadt....... wird ergänzt um „und mehrheitlich Glückstädter Einwohner*innen als Vereinsmitgliedern“
Über die Anerkennung als Sportverein im Sinne der Sportfördergrundsätze der Stadt Glückstadt von nicht in der Liste des Landesverbandes aufgeführten Vereinen, Verbänden und Institutionen beschließt der Sozialausschuss auf Antrag einmalig und auf Dauer.
3. Zuschüsse für den laufenden Sportbetrieb:
Absatz 2:
Das Alter für jugendliche Mitglieder wird auf 18 Jahre festgelegt (gegenüber vorgeschlagenen 21 )
10. Antragsverfahren:
Abs. 2:
Die Nachreichung von Angeboten muss schriftlich erfolgen.
Die Änderungen sind in die anl. Neufassung eingearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
Neufassung der Sportförderungsgrundsätze
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Anlagen: | |||||
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1 | Neufassung der Sportförderungsgrundsätze (1916 KB) |