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Vorlage - /2021/194  

Betreff: Neubau Feuerwache Glückstadt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
01.12.2021 
Sitzung des Hauptausschusses gemeinam mit der Sitzung Bauausschuss geändert beschlossen   
Bauausschuss
01.12.2021 
Sitzung des Bauausschusses gemeinsam mit der Sitzung Hauptausschuss geändert beschlossen   
25.01.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
15.12.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a)      Der Neubau der Feuerwache erfolgt auf Grundlage der Variante B.

b)      Als Heizsystem soll eine Sole-Wasser-Wärmepumpe zum Einsatz kommen.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Bisherige Vorgehensweise

Nachdem DRK und Polizei im Jahre 2018 von Überlegungen zum Bau eines gemeinsamen Zentrums von Behörden mit Sicherheitsaufgaben („BOS-Kompetenzzentrum“) Abstand genommen hatten, wurde eine Machbarkeitsstudie mit Standortvorschlägen für den Bau einer neuen Feuerwache erstellt. Auf Drängen der Freiwilligen Feuerwehr wurde als Standort nicht ein stadteigenes Grundstück im Gewerbegebiet Stadtstraße ausgewählt, sondern für rund 488.000  (einschl. Nebenkosten) ein zentrumsnäheres Grundstück an der Herrenweide erworben und für ca. 68.000  baureif gemacht.

In die Planungen für diesen Standort war die Freiwillige Feuerwehr Glückstadt von Beginn an eingebunden; sie hat an allen wichtigen Abstimmungsterminen mit den Planer*innen teilgenommen.

 

Planungsvarianten (werden in der Sitzung von der Architektin vorgestellt)

Auf der Grundlage eines gemeinsam erarbeiteten Raumprogramms haben die Architekt*innen und Fachplaner*innen die Planungsvariante A entwickelt (siehe Anlage 1).

 

Variante A

Vorgesehen sind 2 Fahrzeughallen mit 17 Stellpätzen (davon 5 für Abrollbehälter) plus eine Waschhalle und eine Werkstatthalle, Räumlichkeiten für die Tunnelwehr, Alarmgarderoben und Sanitärräume für die Einsatzkräfte, Räume für Verwaltung, Schulung, Gebäudetechnik und Lager und eine Atemschutzwerkstatt. Die Bruttogeschossfläche beträgt 5.131 qm.

Eine detailliertere Beschreibung kann dem Erläuterungsbericht der Architekten (Anlage 3) entnommen werden.

 

Nachdem im September 2021 deutlich geworden war, dass die Variante 1 voraussichtlich deutlich mehr als 10 Mio.  kosten würde, hat die Verwaltung die Architekten gebeten, eine kostengünstigere Variante B zu entwickeln (siehe Anlage 2).

 

Variante B

Es sind ebenfalls 2 Fahrzeughallen mit 17 Stellpätzen vorgesehen, allerdings wurde ein Stellplatz aus der Fahrzeughalle 2 in die Fahrzeughalle 1 verlegt, was eine Kürzung des Gebäudes im südlichen Bereich ermöglicht. Damit, und mit einer Verringerung der Flächen für die Tunnelwehr, Gebäudetechnik, Rettungswege und Foyer, wird die Bruttogeschossfläche auf 4.850 qm reduziert.

Eine detailliertere Beschreibung kann dem Erläuterungsbericht der Architekten (Anlage 3) entnommen werden.

 

Die Variante B findet nicht die Zustimmung der Freiwilligen Feuerwehr bzw. des Wehrführers, weil „die teilweise neue Anordnung der Räume nicht zusagt und auch den Belangen der Feuerwehr nicht genügt“.

Beide Varianten gehen davon aus, dass die Abrollbehälter in Hallen mit einem gleich hohen Standard wie die Fahrzeugstellplätze untergebracht werden.

 

Heizungssystem

Das für die Planung der Haustechnik beauftragte Büro hat drei verschiedene Heizungssysteme bzgl. Wirtschaftlichkeit und CO2-Emissionen miteinander verglichen (siehe Anlage 3):

        Luft-/Wasser-Wärmepumpe

        Sole-/Wasser-Wärmepumpe

        Erdgas-Blockheizkraftwerke

Alle Heizungssysteme benötigen für die Wärme-Spitzenlast zusätzlich einen Erdgas-Brennwertkessel.

Das Planungsbüro schlägt die Installation eines Erdgas-Blockheizkraftwerkes vor. Diese Lösung ist zwar die wirtschaftlichste (siehe S. 15, Anlage 4), die Verwaltung schlägt dennoch den Einbau einer Sole-/Wasser-Wärmepumpe vor, da diese auf den Einsatz fossiler Brennstoffe verzichet. Dass das Erdgas-Blockheizkraftwerk in der Berechnung der Fachingenieure eine bessere CO2-Relation aufweist als die Wärmepumpen (siehe Seite 17, Anlage 4), liegt in der „Gegenrechnung“ des eingespeisten Stroms und der Annahme, dass der Strom zum Betrieb der Wärmepumpen aus dem üblichen Strom-Drittel-Mix stammt.

 

Tiefgründung

Aufgrund des nicht tragfähigen Baugrunds muss die neue Feuerwache eine Tiefgründung erhalten. Diese soll als Rammpfahlgründung durchgeführt werden. Alle Gebäude in der Nachbarschaft sind so weit entfernt, dass Schäden durch Erschütterung nicht zu befürchten sind

 

Tunnelwehr

Eine endgültige Vereinbarung über die Kostenerstattung zum Ausgleich der finanziellen Lasten der Stadt Glückstadt für die Sicherung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe in der A20-Elbquerung zwischen dem Ministerium und der Stadt Glückstadt liegt noch nicht vor. Diesbezüglich befindet sich die Verwaltung derzeit mit dem Ministerium in Abstimmung.

 

Rahmenterminplan

Der Rahmenterminplan (Anlage 5) sieht, unter Berücksichtigung der erforderlichen Planungs-, Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren, eine Fertigstellung des Gebäudes im April 2025 vor.

 

Gemeinsame Beratung in Bauausschuss und Hauptausschuss

Die Planungsvarianten zum Vorentwurf des Neubaus der Feuerwache sollen in gemeinsamer Sitzung von Bauausschuss und Hauptausschuss am 01.12.2021 von der Architektin Frau tho Seeth, Architekturbüro Butzlaff & Tewes, und dem Vertreter des für die Haustechnik zuständigen Planungsbüros G-TEC, Herrn Leichinger, vorgestellt werden.

In der Beschlussfassung ist der Bauausschuss zuständig für baulich-planerische Aspekte, der Hauptausschuss für finanzielle Aspekte.

 

Weitere Vorgehensweise

Auf Grundlage des Entwurfes wird der Bauantrag gestellt. Im Laufe des Bauantragsverfahrens kann sich die Planung noch ändern, z.B. aufgrund von Brandschutzanforderungen.

 

Kosten und Finanzierung

Auf Grundlage des Vorentwurfes werden die Bau- und Planungskosten für die Variante A auf ca. 13,7 Mio.  und für die Variante B auf ca. 12,9 Mio.  geschätzt. In diesem Stadium der Planung gibt es gemäß den Erläuterungen der DIN 276Kosten im Hochbau“ noch eine Kostengenauigkeit von ±30 %.

Die Architekten rechnen derzeit mit einer Kostensteigerung von 10 % hrlich, so dass Ende 2022 mit Bau- und Planungskosten in Höhe von ca. 15 Mio r Variante A und ca. 14,2 Mio r Variante B zu rechnen ist.

Der finanzielle Anteil der Tunnelwehr liegt bei ca. 8 % der Gesamtkosten bei der Variante A und bei ca. 7 % der Gesamtkosten bei der Variante B.

Neben den Bau- und Planungskosten fallen weitere Kosten an (bzw. sind angefallen) für

        Grunderwerb einschl. Nebenkosten (ca. 488.000 € einschl. Nebenkosten)

        Boden-/Baugrundgutachten; Freimachen des Grundstückes etc (ca. 68.000 €)

        Außenanlagen (Planung / Kostenschätzung liegt noch nicht vor; Größenordnung der Kosten voraussichtlich um die 700.000 €)

        Ausstattung (Kosten werden derzeit ermittelt)

        EU-weite Ausschreibung (Haushaltsansatz 2022: 40.000 €)

Zur Förderung des Neubaus der Feuerwache hat das Land Schleswig-Holstein unabhängig von den entstehenden Kosten einen Betrag von 10 Mio. Euro aus Städtebauförderungsmitteln bereitgestellt (vgl. Drucksache 2019/082). Auf diesen Betrag wären Einnahmen aus dem Verkauf des Grundstückes der derzeitigen Feuerwache anzurechnen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch unklar ob bzw. in welchem Umfang Fördermittel für energiesparende Maßnahmen und für die Ausstattung des Gebäudes in Anspruch genommen werden können.


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachbericht „Kosten und Finanzierung“


Anlagenverzeichnis:

1. Pläne Variante A

2. Pläne Variante B

3. Erläuterungsbericht zu den Varianten

4. Erläuterungen zum Heizungssystem

5. Rahmenterminplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Pläne Variante A (1478 KB)      
Anlage 3 2 2. Pläne Variante B (1500 KB)      
Anlage 5 3 3. Erläuterungsbericht zu den Varianten (3417 KB)      
Anlage 2 4 4. Erläuterungen zum Heizungssystem (2017 KB)      
Anlage 4 5 5. Rahmenterminplan (96 KB)