Vorlage - /2021/057-1
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Sach- und Problemdarstellung:
Mit der Drucksache 2021/057 wurde die Stadtvertretung über die Kostensituation für den geplanten Bau der KiTa Königskoppel informiert. Der Sachstand bei der Kostenermittlung hat sich gegenüber März, als die Vorlage 2021/057 verfasst wurde, weiterentwickelt.
Anfang Juli konnten nach Abschluss von förmlichen Vergabeverfahren Honorarverträge sowohl mit einem Fachplaner für Haustechnik als auch mit einem Fachplaner für Tragwerksplanung geschlosssen werden. Diese haben ihre Arbeit aufgenommen.
Am 16.09.2021 wurde in der Stadtvertretung die Entscheidung über den künftigen Träger getroffen. Dieser wurde schon am nächsten Tag in die Planung eingebunden. Am 01.10.2021 wurde zu einem mit dem Träger abgestimmten Entwurf der Bauantrag eingereicht.
Die zunächst vom Architekturbüro erstellte Kostenermittlung (vgl. Vorlage 2021/057) wurde im Bereich Haustechnik nun erstmalig von einem entsprechenden Fachplaner aufgestellt und basiert nicht mehr, wie im März mitgeteilt, auf groben Kostenkenndaten, sondern auf einer genaueren Datengrundlage.
Die Kostenermittlung mit Stand November 2021 basiert wie üblich auf dem aktuellen Kostenstand. Dieser hat sich in den acht Monaten seit März spürbar verändert. Es ist kein Geheimnis, dass die Baupreissteigerung aktuell frappierend ist und auch noch kein Ende absehbar ist. Von daher muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Kostensituation nicht endgültig ist. In Anlage 1 sind Preisindizes der Bauwirtschaft des Bundesamtes für Statistik zu finden. In den sechs Monaten Von Februar bis August 2021 steigen die Kosten für Neubau von Nichtwohngebäudem demnach um 8,8 Prozentpunkte.
Die Überlegung, das Gebäude in Holzbauweise zu errichten, wurde nicht weiterverfolgt, weil gerade hier die Entwicklung der Marktlage extrem schwierig abzusehen ist. Der Dachstuhl wird aber konventionell in Holz geplant und statisch berechnet. Die Alternative Stahl ist laut den Planern hier nicht vorteilhaft.
Eingeflossen in die Kostenermittlung Stand November 2021 sind zudem Erkenntnisse zum Bedarf an Haustechnik, um eine Förderung nach Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG EE40) zu erhalten. Hier entsteht ein Mehraufwand, der aber durch den anvisierten Erhalt an Fördermitteln relativiert wird.
Am 22.11.2021 wurde der Förderantrag zur KfW nach Berlin gesandt. Die Förderung wird nur gewährt bzw. bei Überschreitung gekappt, wenn der Fördermittelanteil insgesamt unter 60% liegt. Dies ist aufgrund Föderung, die vom Kreis und Bund für Kindertagesstätten fließen, nicht so einfach wie bei Gebäudetypen, die so eine Förderung per se nicht bekommen können. Die Förderrichtlinie ist zudem eher lückenhaft und unklar verfasst. Eine Nachfrage bei der KfW ergab, dass die von der Verwaltung vorab vorgelegte Darstellung nachvollziehbar sei. Bei positivem Verlauf sind bis ca. 455.000 € brutto zu erwarten. Erst wenn eine Antwort auf den Förderantrag von der KfW eingeht, können zur Höhe der Förderung und auch zum Zeitpunkt der Förderung Aussagen getroffen werden. Für das Haushaltsjahr 2022 jedenfalls ist mit einer Einnahme von der KfW nicht zu rechnen.
Anlage 1 enthält eine Synopse der Kostenermittlung Stand März und November 2021. In der Spalte „Bemerkungen“ sind die Kommentierungen der Planer der besseren Lesbarkeit halber mit eingepflegt. Die Anlage 2 enthält die Kommentare der Planer.
Es war gut, für die Bereitsstellung von Finanzmitteln im Haushalt um 15% höhere Ansätze zu wählen als die Kostenermittlung der Planer aufgezeigt hat. Die somit gebildete „Reserve“ ist bereits aufgebraucht aufgrund von a) Präzisierung der Kosten, b) inhaltliche Vervollständigung der Kosten und c) Baupreissteigerung.
Die Vergabeverfahren sollen Anfang Februar 2022 starten, aber noch nicht für alle Gewerke. Einige Gewerke, die erst später zur Ausführung kommen, können noch etwas warten.
Die bisherige Kostenermittlung beinhaltet für einen vollständigen Überblick auch die Kostengruppe 600 für Inventar. Die entsprechenden Mittel sind bislang alle gebündelt bei der Buchungsstelle 3.6.5.010/0600.785110 eingestellt, die der Fachbereich 4 bewirtschaftet. Die Zuordnung der Kosten für KG 600 wird im Haushaltsjahr 2023 bei einer Buchungsstelle des Fachbereiches 3 volllzogen. Eine Reduzierung des Ansatzes bei der Buchungsstelle bei Fachbereich 4 im Gegenzug soll nicht erfolgen, sondern erst die Bau-Kostenentwicklung abgewartet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, erst dann weitere Mittel im 1. Nachtrag 2022 einzuwerben, wenn die Planung der Außenanlagen und erste Ausschreibungsergebnisse vorliegen.
Anmerkungen zum Sachstand der Planung bezüglich der Halle:
Im Zuge der Abstimmungsgespräche mit dem Betreiber kristallisierte sich heraus, dass der Bewegungsraum ganz überwiegend als solcher genutzt werden wird und fester Wände bedarf. Statt zunächst angedachter großflächiger Trennwandelemente sollen nun zwei doppelflügelige Flügeltüren und zwei festverglaste türhohe Sichtfenster gebaut werden. Oberhalb soll es eine großflächige, aber dennoch gegliederte Verglasung sein.
Bei der Betreiberin steht klar die alltägliche Nutzung im Vordergrund gegenüber den eher seltenen Tagen, an denen die Halle als Ganzes bespielt werden soll. Diese Entscheidung fiel trotz der Tatsache, dass die Halle ein wesentliches Entwurfsmerkmal der Variante 1 im März 2021 darstellt und nun nicht seine volle räumliche Wirkung wird entfalten können. Leider lassen sich nicht immer alle Anforderungen unter einen Hut kriegen.
Anlagenverzeichnis:
1. Baupreisindizes
2. Synopse Kostenermittlungen
3. Kommentierungen der Planer Hochbau und Haustechnik zur Kostenentwicklung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1. Baupreisindizes (972 KB) | |||
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2 | 2. Synopse Kostenermittlungen (958 KB) | |||
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3 | 3. Kommentierungen der Planer Hochbau und Haustechnik zur Kostenentwicklung (886 KB) |