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Vorlage - /2021/146
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Sach- und Problemdarstellung:
Mit Schreiben vom 06.09.2021 hat die Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass zukünftig darauf zu achten ist, dass die Tagesordnung nicht beliebig, sondern nur bei Vorliegen von Dringlichkeitsgründe nach § 34 Abs. 4 GO mit einer Zweidrittelmehrheit erweitert werden kann.
Ein Auszug aus der Kommentierung zu § 34 Abs. 4 Gemeindeordnung ist ergänzend beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
- Schreiben der Kommunalaufsicht vom 06.09.2021
- Kommentierung § 34 Abs. 4 Gemeindeordnung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1. Schreiben der Kommunalaufsicht vom 06.09.2021 (1882 KB) | |||
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2 | 2. Kommentierung § 34 Abs. 4 Gemeindeordnung (888 KB) |