Vorlage - /2021/141
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Beschlussvorschlag:
Die dem Originalprotokoll beigefügte II. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2020 die Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Die erforderliche kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 18. Januar 2021 mit der Einschränkung erteilt, dass die Genehmigung der Festsetzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen laut Haushaltssatzung mit 4.492.300 EUR lediglich in Höhe von 4.250.000 EUR erfolgte.
Im Zusammenhang mit der Finanzierung bzw. Auftragsvergabe „Neubau Kita Königskoppel“ ergab sich die kurzfristige vorzeitige dringende Notwendigkeit, eine I. Nachtragshaushaltssatzung 2021 nebst I. Nachtragshaushaltsplan 2021 zu erstellen. Siehe hierzu Drucksache 2021/061. Der I. Nachtrag 2021 berücksichtigte ausschließlich die genannte Maßnahme (Einplanung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.565.000 EUR).
Die jetzige weitere Entwicklung der Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen des Ergebnis- und Finanzplanes macht nunmehr den Erlass einer II. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2021 nebst II. Nachtragshaushaltsplan erforderlich. Die einzelnen Veränderungen und Begründungen sind aus dem anliegenden Entwurf des II. Nachtrages ersichtlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
1. Entwurf II. Nachtrag 2021 Stadt Glückstadt
2. Entwurf II. Nachtragshaushaltssatzung 2021 Stadt Glückstadt
3. HH 2021 - Zusammenstellung und Erläuterungen zum Kita-Budget - Nachtrag