Vorlage - /2021/138
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Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion werden
- nach dem Ausscheiden des bürgerlichen Mitglieds Ulrich Koch folgende Nachbesetzungen und
- Herr Tim Jendrik Behrmann als bürgerliches Mitglied in nachstehende Gremien
gewählt.
Ausscheidendes Mitglied | Neues Mitglied |
Bauausschuss | |
Bürgerliches Mitglied Ulrich Koch (stellvertretendes Mitglied) | Bürgerliches Mitglied Tim Jendrik Behrmann (stellvertretendes Mitglied) |
Stadtvertreterin Heike Bremer (ordentliches Mitglied) | bürgerliches Mitglied Günther Göttling (ordentliches Mitglied) |
Sozialausschuss | |
Bürgerliches Mitglied Ulrich Koch (stellvertretendes Mitglied) | Bürgerliches Mitglied Tim Jendrik Behrmann (stellvertretendes Mitglied) |
Bürgerliches Mitglied Michael Seifert (ordentliches Mitglied) | Stadtvertreterin Heike Bremer (ordentliches Mitglied) |
Wirtschaftsausschuss | |
Bürgerliches Mitglied Ulrich Koch (ordentliches Mitglied) | Bürgerliches Mitglied Tim Jendrik Behrmann (ordentliches Mitglied) |
Bürgerliches Mitglied Günther Göttling (ordentliches Mitglied) | Bürgerliches Mitglied Michael Seifert (ordentliches Mitglied) |
Sach- und Problemdarstellung:
Herr Ulrich Koch hat mit Erklärung vom 22.08.2021 sein Mandat als bürgerliches Mitglied im Wirtschaftsausschuss und als stellvertretendes Mitglied im Bauausschuss und im Sozialausschuss niedergelegt.
Mit Antrag vom 01. und 31.08.2021 hat die SPD-Fraktion die vorstehenden Nachwahlen und Nachbesetzungen beantragt.
Zuständig für die Wahl der Mitglieder und stellv. Mitglieder der Ausschüsse ist gemäß § 45 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 46 GO die Stadtvertretung.
Wird die Wahlstelle eines Mitglieds eines Ausschusses während der Wahlzeit frei, wird gemäß § 46 Abs. 10 GO die Nachfolgerin oder der Nachfolger nach dem Meiststimmenverfahren gewählt. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Enthaltungen und Nein-Stimmen haben keinen Stimmwert.
Die Anwendung setzt voraus, dass respektiert wird, dass durch die Nachwahl keine Veränderung der Stärkeverhältnisse eintreten soll. Dieses gilt gemäß § 46 Abs. 4 GO auch für die stellvertretenden Mitglieder.
Für die Mitgliedschaft im Bauausschuss regelt die Hauptsatzung der Stadt Glückstadt, dass der Ausschuss aus 11 Mitgliedern besteht, davon höchstens fünf bürgerliche Mitglieder nach § 46 Abs. 3 GO.
Im Bauausschuss sind derzeit vier bürgerliche Mitglieder vertreten, so dass ein neu zu wählendes Mitglied nicht der Stadtvertretung angehören muss.
Auf Antrag der SPD-Fraktion stellt sich in den Ausschüssen die Reihenfolge der stellvertretenden Fraktionsmitglieder nach der Wahl wie folgt dar:
Bauausschuss | Sozialausschuss | Wirtschaftsausschuss |
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Finanzielle Auswirkungen:
Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen