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Vorlage - /2021/138  

Betreff: Nachwahl von Gremienmitgliedern
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
16.09.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion werden

  1. nach dem Ausscheiden des bürgerlichen Mitglieds Ulrich Koch folgende Nachbesetzungen und
  2. Herr Tim Jendrik Behrmann als bürgerliches Mitglied in nachstehende Gremien

gewählt.

Ausscheidendes Mitglied

Neues Mitglied

Bauausschuss

Bürgerliches Mitglied Ulrich Koch

(stellvertretendes Mitglied)

Bürgerliches Mitglied Tim Jendrik Behrmann

(stellvertretendes Mitglied)

Stadtvertreterin Heike Bremer

(ordentliches Mitglied)

bürgerliches Mitglied Günther Göttling

(ordentliches Mitglied)

Sozialausschuss

Bürgerliches Mitglied Ulrich Koch

(stellvertretendes Mitglied)

Bürgerliches Mitglied Tim Jendrik Behrmann

(stellvertretendes Mitglied)

Bürgerliches Mitglied Michael Seifert

(ordentliches Mitglied)

Stadtvertreterin Heike Bremer

(ordentliches Mitglied)

Wirtschaftsausschuss

Bürgerliches Mitglied Ulrich Koch

(ordentliches Mitglied)

Bürgerliches Mitglied Tim Jendrik Behrmann

(ordentliches Mitglied)

Bürgerliches Mitglied Günther Göttling

(ordentliches Mitglied)

Bürgerliches Mitglied Michael Seifert

(ordentliches Mitglied)

 


Sach- und Problemdarstellung:

Herr Ulrich Koch hat mit Erklärung vom 22.08.2021 sein Mandat als bürgerliches Mitglied im Wirtschaftsausschuss und als stellvertretendes Mitglied im Bauausschuss und im Sozialausschuss niedergelegt.

Mit Antrag vom 01. und 31.08.2021 hat die SPD-Fraktion die vorstehenden Nachwahlen und Nachbesetzungen beantragt.

 

Zuständig für die Wahl der Mitglieder und stellv. Mitglieder der Ausschüsse ist gemäß § 45 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 46 GO die Stadtvertretung.

Wird die Wahlstelle eines Mitglieds eines Ausschusses während der Wahlzeit frei, wird gemäß § 46 Abs. 10 GO die Nachfolgerin oder der Nachfolger nach dem Meiststimmenverfahren gewählt. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Enthaltungen und Nein-Stimmen haben keinen Stimmwert.

Die Anwendung setzt voraus, dass respektiert wird, dass durch die Nachwahl keine Veränderung der Stärkeverhältnisse eintreten soll. Dieses gilt gemäß § 46 Abs. 4 GO auch für die stellvertretenden Mitglieder.

 

r die Mitgliedschaft im Bauausschuss regelt die Hauptsatzung der Stadt Glückstadt, dass der Ausschuss aus 11 Mitgliedern besteht, davon höchstens fünf bürgerliche Mitglieder nach § 46 Abs. 3 GO.

Im Bauausschuss sind derzeit vierrgerliche Mitglieder vertreten, so dass ein neu zu wählendes Mitglied nicht der Stadtvertretung angehören muss.

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion stellt sich in den Ausschüssen die Reihenfolge der stellvertretenden Fraktionsmitglieder nach der Wahl wie folgt dar:

Bauausschuss

Sozialausschuss

Wirtschaftsausschuss

  1. Annette Klei
  1. Annette Klei
  1. Günther Göttling
  1. Dirk Glienke
  1. Michael Seifert
  1. Dirk Glienke
  1. Nicole Evers
  1. Günther Göttling
  1. Nicole Evers
  1. Tim Jendrik Behrmann
  1. Tim Jendrik Behrmann
  1. Volker Schott
  1. Heike Bremer
  1. Dirk Glienke
  1. Heike Bremer
  1. Michael Seifert
  1. Volker Schott
  1. Annette Klei
  1. Paul Roloff
  1. Paul Roloff
  1. Paul Roloff

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen