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Vorlage - /2021/114  

Betreff: Berichtswesen;
hier: Frauenförderplan Statistik 2019
Status:öffentlich  
Art:Mitteilung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
06.09.2021 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

Mit Drucksache /2017/152 wurde der Frauenförderplan der Stadt Glückstadt für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2021 beschlossen.

 

Gemäß der Ziffer 8 des v.g. Frauenförderplanes hat die Bürgermeisterin dem Hauptausschuss zu den Themen Bewerbungs- und Fortbildungsstatistik sowie über Maßnahmen zur Frauenförderung, hier die Einrichtung und Besetzung von Gremien (§ 15 GStG) und Einhaltung von Zielvorgaben (Quotierung lt. statistischem Teil), jährlich zu berichten.

 

Basierend auf dem Personalbericht 2019 - Vorlage 2021/132 kann Folgendes ergänzend ausgeführt werden:

 

Aus der untenstehenden Grafik über den Personalbestand geht hervor, dass mehr Frauen als Männer im Kernbereich des Rathauses beschäftigt sind.

Die reinen Zahlen haben sich zum Personalbericht 2018 nicht bedeutend verändert.

 

Im letzten Bericht bin ich darauf eingegangen, dass sich die Problematik im Geschlechterverhältnis aus dem Detail ergibt. Bei genauer Betrachtung und der Einbeziehung von Faktoren wie Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung und Entgeltgruppen werden die gravierenden Unterschiede deutlich. Hier ist gut zu erkennen, dass sich der größte Teil der weiblichen Beschäftigten in niedrigeren Entgeltgruppen und Teilzeitarbeit - häufig nur wenige Stunden - wiederfinden.

 

Die Statistik geht von 45 in Vollzeit beschäftigen Personen aus und ich stelle fest, dass in diesem Bereich der Anteil der Beschäftigten im mittleren und gehobenen Dienst mit nur 2 Beschäftigten unterscheidet. Dazu kommen zwei Beschäftigte im höheren Dienst und ein Mitarbeiter im einfachen Dienst.

Der in der danebenstehenden Statistik dargestellte Frauenanteil (23) im Vollzeitbereich zeigt einen ähnlichen Verlauf wie der Gesamtanteil von Beschäftigen in Vollzeit. In dem Bereich der Vollzeit verteilen sich die Geschlechter noch in etwa gleich, auch die Tarifeingruppierungen sind entsprechend verteilt.

 

Auffallende Unterschiede werden bei der Betrachtung der Teilzeitkräfte deutlich. Von 34 Teilzeitkräften im mittleren Dienst sind 28 Frauen, im gehobenen Dienst sind 3 von insgesamt 6 Beschäftigten Frauen und im einfachen Dienst von 12 Beschäftigten 10 Frauen. Gerade im Teilzeitbereich wird es sehr deutlich, dass überwiegend Frauen im mittleren bzw. einfachen Dienst beschäftigt werden. Männer nehmen derartige Tätigkeiten kaum wahr.

Die Kommune ist auch nur ein Spiegelbild der Gesellschaft, in der Frauenarbeit wenig oder nur gering geschätzt wird. Genau hier greift der Frauenförderplan, um dieses Ungleichgewicht zu verändern. Frauen müssen gezielt gefördert werden, um die Möglichkeit einer höheren Einstufung zu erhalten oder um Tätigkeiten z.B. im Rahmen " Mobiles Arbeiten" mit einem höheren Stundenanteil bzw. in Vollzeit auszuführen. Auch Ausschreibungen, die kleinteiliger als Halbtagsstellen sind, fördern dieses Ungleichgewicht und sollten von einer Kommune in ihrer Vorbildfunktion nicht angeboten werden.

 

Personalbestand nach Köpfen

 


Anlagenverzeichnis:

Bericht Frauenförderplan 2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Frauenförderplan 2019 (1800 KB)