Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - /2021/097  

Betreff: Energetisches Quartierskonzept Glückstadt-Nord
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
03.08.2021 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

  1. Das Strategiepapier zum energetischen Konzept Quartier „Nord“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Planungen für Glückstadt-Nord werden auf Grundlage des beigefügten Strategiepapiers zum energetischen Konzept Quartier „Nord“ weitergeführt.
     
  2. Die Verwaltung bzw. der Sanierungsträger erhalten den Auftrag
    a) die wesentlichen Eigentümer (institutionelle Wohnungsunternehmen und Privateigentümer von Mehrfamilienhäusern) in Glückstadt-Nord anzuschreiben, zu informieren und die Anschlussbereitschaft abzufragen.

    b) die vertraglichen Grundlagen für eine Vereinbarung zwischen der Stadt Glückstadt und den Stadtwerken Glückstadt zum Betrieb eines entsprechenden Wärmenetzes in
    Glückstadt-Nord vorzubereiten.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Glückstadt bietet aufgrund seiner geologischen Vorkommnisse großes Potential für die Nutzung eines Wärmenetzes unter Nutzung von regenerativen Energien.

Die Stadtwerke Glückstadt wurden in die Vorüberlegungen einbezogen und stehen bei entsprechender Anschlussdichte von 40 % in einem ausgewählten Quartier in Glückstadt-Nord als potentieller Betreiber des Netzes zur Verfügung.

 

Das Klimaschutzgesetz sowie zugeordnete Richtlinien setzen eine Klimaneutralität der gesamten Wärmeversorgung bis 2045 voraus, der Gebäudebestand ist bis 2030 ohne CO2 - Emissionen zu beheizen.

Der Einsatz von fossilen Brennstoffen wird (in alten Heizungsanlagen vor 2009) ab 2030 untersagt und der in 2021 eingeführte CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe für neuere Anlagen kontinuierlich.

Ab dem 1.1.2022 schreibt das Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein den Einsatz von mind. 15% Umweltwärme bei der Gebäudebeheizung bei Sanierung der Heizungsanlagen vor. Daraus folgt für den Wohnungsbestand eine Sanierungspflicht oder der Einsatz regenerativer Energien als Primärenergieträger für die Wärmeversorgung, sollte die „13. Miete“ (Energiekosten) für die Nutzer nicht weiter erheblich steigen. Der Einsatz regenerativer Energien in leitungsgebundenen Wärmeversorgungsanlagen ist dafür prädestiniert und hoch förderfähig.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Bearbeitung des Energetischen Quartierskonzeptes erfolgt im Rahmen und mit Mitteln des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“.


Anlagenverzeichnis:

Strategiepapier

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Strategiepapier (7733 KB)