Vorlage - /2021/095
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Sach- und Problemdarstellung:
Mit Schreiben vom 06.07.2021 hat der Seniorenbeirat eine Stellungnahme zur Sanierung der Brücken in den Städtischen Anlage abgegeben, in der er moniert, dass die Brücken nicht barrierefrei hergestellt wurden.
Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Angelegenheit wie folgt dar:
- Bei der Brückenhauptprüfung 2020 wurden bei den beiden bogenförmigen Fußgängerbrücken Unzulänglichkeiten festgestellt (vgl. Drucksache 2021/006): bei einer Brücke waren die Auflager abgängig und bei beiden Brücken mussten die Geländer erhöht und die Abstände der Füllstäbe verringert werden.
- Aufgabe war es, die Schäden und Unzulänglichkeiten zu beseitigen. Dies wurde zwischenzeitlich veranlasst. Aufgabe war es nicht, eine Barrierefreiheit der Brücken herzustellen. Dies hätte, bei Einhaltung der Vorschriften zur Barrierefreiheit, zu einem Neubau der Brücken geführt, was (einschl. Baugrunduntersuchung, Statik, neuer Widerlager, neuer Brückenkonstruktion) die Kosten um ein Vielfaches hätte ansteigen lassen.
- Die Abstimmung der Brückensanierung mit der Denkmalpflege war aufwändig, hat aber nicht eine Herstellung der Barrierefreiheit der Brücken verhindert, da ein Neubau der Brücken nicht Gegenstand der Abstimmung mit der Denkmalpflege war.
- Im letzen Bauauschuss wurde der Hinweis aufgenommen, dass auf möglichst flache Übergänge zwischen Weg und Brücke zu achten. Diesem Hinweis wird selbstverständlich gefolgt.
Anlagenverzeichnis:
Schreiben des Seniorenbeirates vom 06.07.2021
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Anlagen: | |||||
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1 | Schreiben des Seniorenbeirats vom 06.07.2021 (436 KB) |