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Vorlage - /2021/086  

Betreff: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
03.08.2021 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Für eine ca. 2,2 ha große, nordöstlich des Rhinschlots und der B 431 / An der Chaussee gelegene Fläche soll die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 59/5 und den überwiegenden Teil des Flurstückes 59/3, beide Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 7 mit einer Gesamtgröße von ca. 22.250 m².

Der Geltungsbereich wird begrenzt

- im Nordwesten durch die Grundstücke An der Chaussee 15-19, 25 und 27 und

- im Südwesten durch die Grundstücke An der Chaussee 5, 7, 9 und 11

 

Allgemeines Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.


Sach- und Problemdarstellung:

Auf südlich der B 431 / An der Chaussee gelegenen, sich im Eigentum der Stadt Glückstadt befindlichen, Grundstücken sollen Flächen für ein Wohnungsangebot geschaffen werden, das es derzeit in der Stadt Glückstadt nicht oder nur in ungenügendem Ausmaß, gibt. Hierfür soll der Bebauungsplan Nr. 3.70 „An der Chaussee“ aufgestellt werden (vgl. Drucksache 2021/086).

 

Im gültigen Flächennutzungsplan sind Teilflächen (Flächen nördlich des Rhinschlots) des geplanten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3.70 als Gemischte Bauflächen (M) dargestellt. Da sich ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, ist für diese Flächen eine Änderung der Darstellung in Wohnbauflächen (W) und damit die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Erstellung der Bauleitpläne soll ein externes Büro beauftragt werden. Die dafür, und für die Erstellung von Fachgutachten, notwendigen Haushaltsmittel sollen im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt werden.


Anlagenverzeichnis:

Übersichtsplan Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan Geltungsbereich (738 KB)