Vorlage - /2021/085
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Beschlussvorschlag:
Für zwischen der B 431 / An der Chaussee und dem Kremper Rhin gelegene, ca. 8 ha große Flächen wird der Bebauungsplan Nr. 3.70 „An der Chaussee“ aufgestellt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 59/3, 145/55, 146/55, 147/55, 54/1, 54/2, 177/53, 55/1, 55/2 und 59/1 alle Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 7 mit einer Größe von: 80.593 m² und wird begrenzt
- im Südwesten von den Grundstücken an der Straße An der Chaussee Nr. 5, 7, 9, 11 und dem Flurstück 161/54
- im Nordwesten von den Grundstücken an der Straße An der Chaussee 15-19, 27, 29, 31, 33 und 37
- im Nordosten durch das Flurstück 52/4 bzw. der verlängerten Grenze zwischen den Grundstücken An der Chaussee 37 und 39 und dem Flurstück 152/47
- im Osten durch den Wasserlauf Kremper Rhin und
- im Süden durch den Wasserlauf Bolritt.
Allgemeines Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes.
Sach- und Problemdarstellung:
Im derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 3.50 „An der Bahn“ sind überwiegend Flächen für Einfamilienhäuser, am Rande des Janssenweges auch für Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Nach Aussage der Vorhabenträgerin sind die Einfamilienhausgrundstücke alle vergeben. In den Mehrfamilienhäusern sind nach bisherigen Erkenntnissen vor allem marktgängige 2-3-Zimmer-Wohnungen geplant.
In Glückstadt fehlen Flächen für ein Wohnungsangebot, das über das im B-Plan 3.50 geplante hinausgeht und das die demografische Entwicklung und die Feststellungen des Wohnungsmarktkonzeptes der Stadt Glückstadt berücksichtigt. Die zunehmende Anzahl von Einfamilienhaushalten und die Alterung der Bevölkerung lösen einen Bedarf an kleinen, seniorengerechten Wohneinheiten aus. Darüber hinaus gibt es einen Bedarf an kleinen, kostengünstigen (d.h. geförderten) Wohnungen, aber auch an großen Wohnungen für Familien, für die eine 3-Zimmer-Wohnung nicht genug Platz bietet. Auch im Bereich besonderer Wohn- und Eigentumsformen, z.B. Baugemeinschaften, gibt es derzeit kein Angebot. Hierfür sollen im B-Plan 3.70 Flächen bereitgestellt werden. Die Grundstücke im Geltungsbereich befinden sich im Eigentum der Stadt Glückstadt.
Im gültigen Flächennutzungsplan sind Flächen nördlich des Rhinschlots als Gemischte Bauflächen (M) dargestellt. Da sich ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, ist für diese Flächen eine Änderung der Darstellung in Wohnbauflächen (W) und damit die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Drucksache 2021/086) erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Erstellung der Bauleitpläne soll ein externes Büro beauftragt werden. Die dafür, und für die Erstellung von Fachgutachten, notwendigen Haushaltsmittel sollen im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt werden.
Anlagenverzeichnis:
Übersichtsplan Geltungsbereich
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1 | Übersichtsplan Geltungsbereich (799 KB) |