Vorlage - /2021/083
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Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadtverordnung wurde wegen eines weitergehenden Abbrennverbotes ergänzt. Grund ist die in Kürze auf dem Areal der früheren Marinekaserne in Betrieb gehende Abschiebehaftanstalt der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Die Stadtverordnung hat sich in der Vergangenheit bewährt, Bürger*innen werden jeweils zum Jahreswechsel auf die Verordnung und Einhaltung der Vorschriften hingewiesen und somit sensibilisiert.
Stadtverordnungen werden nach § 55 Abs. 2 LVwG von der Bürgermeisterin erlassen und sind der Stadtvertretung gem. § 55 Abs. 3 LVwG vorzulegen.
Nach Kenntnisnahme durch die Stadtvertretung wird die Neufassung der Stadtverordnung direkt bekannt gegeben.
Anlagenverzeichnis:
Neufassung Stadtverordnung Abbrennverbot
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Anlagen: | |||||
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1 | Neufassung Stadtverordnung Abbrennverbot (2784 KB) |