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Vorlage - /2021/071  

Betreff: Jahresabschluss per 31.12.2020 der Stadt Glückstadt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Kommunalausschuss
19.08.2021 
Sitzung des Kommunalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
16.09.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

r den Kommunalausschuss:

Der Kommunalausschuss beschließt den Schlussbericht zum Jahresabschluss der Stadt Glückstadt per 31.12.2020.

 

r die Stadtvertretung:

Die Stadtvertretung beschließt,

-          den Jahresabschluss der Stadt Glückstadt per 31.12.2020 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.413.796,95 EUR

 

-          die Festsetzung der Bilanzsumme der Stadt Glückstadt in der Schlussbilanz per 31.12.2020 in Aktiva und Passiva mit jeweils 54.446.565,84 EUR

 

-          den Jahresüberschuss des Jahres 2020 in Höhe von 1.413.796,95 EUR mit einem Teilbetrag von 8.624,23 EUR an die Ergebnisrücklage und mit einem Teilbetrag von 1.405.172,72 EUR an die Allgemeine Rücklage zuzuführen.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Gemäß § 91 GO in der Fassung des Kommunalhaushalte-Harmonisierungsgesetzes vom 23.6.2020 hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft eines Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Jahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.

 

Gemäß § 92 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 GO in der Fassung des Kommunalhaushalte-Harmonisierungsgesetzes vom 23.6.2020 prüft der Kommunalausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen dahin, ob

 

-          der Haushaltsplan eingehalten ist,

 

-          die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,

 

-          bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,

 

-          das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,

 

-          der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

 

-          der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

 

Nach Abschluss der Prüfung durch den Kommunalausschuss legt gemäß § 91 Abs. 3 GO in der Fassung des Kommunalhaushalte-Harmonisierungsgesetzes vom 23.6.2020 die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Kommunalausschusses der Stadtvertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Stadtvertretung beschließt über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.

 

Die Erläuterungen zum Jahresabschluss per 31.12.2020 ergeben sich aus dem Lagebericht, der dieser Drucksache als Anlage beigefügt ist.

 

Der Kommunalausschuss wird (voraussichtlich) in seiner Sitzung am TT.MM.JJJJ den Jahresabschluss der Stadt Glückstadt per 31.12.2020 beraten und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammenfassen. Dieser wird nach der Sitzung des Kommunalausschusses der Drucksache als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberscsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Nach § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann abweichend hiervon die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen (zurzeit beträgt dieser Anteil 27 %). Der Jahresüberschuss des Jahres 2020 von 1.413.796,95 EUR ist somit mit einem Teilbetrag von 8.624,23 EUR der Ergebnisrücklage und mit einem Teilbetrag von 1.405.172,72 EUR der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.


Anlagenverzeichnis:

 

1. Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung der Stadt Glückstadt per 31.12.2020

2. Schlussbilanz der Stadt Glückstadt per 31.12.2020

3. Lagebericht der Stadt Glückstadt zum Jahresabschluss 2020

4. Anhang der Stadt Glückstadt zum Jahresabschluss 2020

5. Schlussbericht des Kommunalausschusses zum Jahresabschluss 31.12.2020 der Stadt Glückstadt (wird nach Beschlussfassung durch den Kommunalausschuss nachgereicht)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung der Stadt Glückstadt per 31.12.2020 (1131 KB)      
Anlage 2 2 2. Schlussbilanz der Stadt Glückstadt per 31.12.2020 (905 KB)      
Anlage 3 3 3. Lagebericht der Stadt Glückstadt zum Jahresabschluss 2020 (1681 KB)      
Anlage 4 4 4. Anhang der Stadt Glückstadt zum Jahresabschluss 2020 (762 KB)