Vorlage - /2021/027-1
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Sach- und Problemdarstellung:
Im Sanierungsgebiet „Neue Mitte und Umgebung“ im Stadtteil Glückstadt-Nord wird ein neuer Stadtteiltreff inkl. Außenanlagen gemeinsam mit der Qualifizierung des umgebenden Grünzugs geplant. Für die Umsetzung des generationenübergreifenden Hauses wird ein hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. Betreut wird das Wettbewerbsverfahren von D&K Drost consult, welche von dem treuhänderischen Sanierungsträger BIG Städtebau im Auftrag der Stadt Glückstadt beauftragt wurde.
Das Beteiligungskonzept der Stadt Glückstadt, in Zusammenarbeit mit dem Büro Tollerort, sieht eine enge Einbindung der lokalen Bevölkerung in die Entwicklung des Standorts vor. In einer Planungswerkstatt wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Akteur*innen aus dem Quartier, bereits ein Raumprogramm, in welchem die Flächengrößen für entsprechende Nutzungen herausgearbeitet wurden, für den Stadtteiltreff entwickelt. Das Raumprogramm dient als Bearbeitungsgrundlage für die Wettbewerbsaufgabe.
Das Plangebiet befindet sich auf einer Grünfläche in der Quartiersmitte. Ein Grünzug verbindet die Königsberger Straße mit der Jahnstraße und erstreckt sich weiter in Richtung Flensburger Straße. Aufgrund großer Qualitätsdefizite und dem Ziel, in diesem bzw. angrenzenden Bereichen eine identitätsstiftende sogenannte „Neue Quartiersmitte“ zu etablieren, wird der Abschnitt zwischen Königsberger Straße und Jahnstraße als Raum des Aufenthalts, der Begegnung, des Verweilens, der Freizeit und Kommunikation entwickelt. Diese Funktionen soll der neue Stadtteiltreff in Verbindung mit den Grünzug einnehmen.
Was ist ein hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb?
Wettbewerbe für unter anderem architektonische Vorhaben sind in den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) geregelt. In diesen Richtlinien sind unter anderem die möglichen Arten von Wettbewerbsverfahren sowie die Grundsätze zur Durchführung dieser beschrieben.
Die Durchführung eines Wettbewerbs bietet die Vorteile, dass sowohl ein geeigneter Partner zur Umsetzung des Projektes gefunden als auch eine architektonische Qualität des Neubaus gewährleistet wird.
Für den Stadtteiltreff wurde in Abstimmung mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIKSH) ein zweistufiges Verfahren mit einer vorgeschalteten Auswahl der Teilnehmer*innen (Teilnahmewettbewerb) ausgewählt. Dies wird in der untenstehenden Tabelle erläutert. Da es sowohl um das Gebäude des Stadtteiltreffs (Hochbau) als auch um die Außenflächen und den Grünzug (Freiraum) geht, wird ein hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt.
Teilnahmewettbewerb | 1. Stufe Realisierungs-wettbewerb | 2. Stufe Realisierungs-wettbewerb |
Im Teilnahmewettbewerb werden anhand objektiver Kriterien die fachlich geeigneten Teilnehmer*innen für die erste Wettbewerbsstufe ausgewählt. Es dürfen sich alle Büros aus dem Fachbereich Architektur und Freiraumplanung bewerben. Dieser Verfahrensschritt wird durch das verfahrensbetreuende Büro durchgeführt und von Seiten der Stadtverwaltung geprüft. | In der ersten Stufe des Realisierungswettbewerbs nehmen voraussichtlich ca. 8-12 Büros, die zuvor aus den Bewerbungen im Teilnahmewettbewerb ausgewählt wurden, teil. Diese entwerfen im ersten Schritt ein grobes Konzept nach den Vorgaben der Aufgabenstellung. | In der zweiten Stufe des Realisierungswettbewerbs erarbeiten jene teilnehmenden Büros, die nach der ersten Stufe ausgewählt wurden, einen detaillierten Entwurf für den Stadtteiltreff und den Grünzug. Auf Basis dieser Entwürfe wird eine Rangfolge gebildet und drei Preisträger*innen (1. Preis, 2. Preis, 3. Preis) gekürt. |
Wie wird im Wettbewerb entschieden?
Die Teilnehmer*innen für den Wettbewerb werden, in einem objektiven Auswahlprozess anhand von Kriterien ausgewählt. Es wird im Besonderen die fachliche Eignung der Bewerber*innen geprüft.
In den beiden Wettbewerbsstufen entscheidet ein Preisgericht, das sich auf Fach- und Sachpreisrichter*Innen sowie aus Sachverständigen und Bürgervertreter*Innen zusammensetzt. Die Zusammensetzung dieses Preisgerichts ist ebenfalls in der RPW geregelt. So wird sichergestellt, dass sowohl fachlich qualifizierte Personen, wie Architekt*Innen und Freiraumplaner*innen, als auch mit der Sache vertraute Personen, wie Vertreter*innen aus der Stadtverwaltung, im Preisgericht mit Stimmrecht vertreten sind. Das Preisgericht entscheidet sowohl anhand objektiver Kriterien, wie zum Beispiel erforderlichen Raumgrößen für die vorgesehenen Nutzungen, als auch anhand gestalterischer Aspekte, wie zum Beispiel das Einfügen der Architektur in die bestehende Bebauung. Ergänzt wird das Preisgericht durch Mitglieder ohne Stimmrecht, die jedoch ihren Sachverstand und ihre Ortskenntnis einbringen können und somit einen wichtigen Richtungsweiser für das Preisgericht darstellen. Dieser Personenkreis setzt sich zusammen aus Vertreter*innen des Stadtteilbeirates und des Quartiersmanagements sowie ggf. weiteren Akteur*innen. Die Sitzungen des Preisgerichts sind keine öffentlichen Veranstaltungen.
Um dennoch die Bürger*innen vor Ort in den Entscheidungsprozess mit einzubinden, hat sich die Stadt Glückstadt entschlossen, zusätzlich zur Entscheidungsfindung durch das Preisgericht im Rahmen des Verfahrens eine öffentliche Beteiligung zu ermöglichen. Bevor die jeweiligen Sitzungen des Preisgerichts stattfinden, werden die eingereichten Arbeiten ausgestellt. Den Bürger*innen wird so die Möglichkeit gegeben, ihre Anregungen und ihre Kritik für die einzelnen Entwürfe zu äußern. Diese Hinweise werden den Mitgliedern des Preisgerichts an die Hand gegeben und tragen somit unmittelbar zur Entscheidungsfindung bei. Sowohl durch das verfahrensbetreuende Büro als auch durch das Quartiersmanagement wird sichergestellt, dass die Anregungen der Bürger*innen vor Ort an das Preisgericht weitergegeben werden. Hierbei sind bestimmte Regeln und Verhaltensweisen während dem Verfahren zu beachten.
Was ist während des Wettbewerbsverfahrens zu beachten?
Aufgrund der Gleichbehandlung der teilnehmenden Büros werden die Entwürfe anonym eingereicht. So ist gewährleistet, dass keine Rückschlüsse auf Büros gezogen werden und damit auch keine Vorteile für bestimmte Teilnehmer*innen entstehen. Keinem Teilnehmenden ist bekannt, welcher Entwurf von welchem Büro eingereicht wurde, und auch die Sach- und Fachpreisrichter*innen kennen die Verfasser*innen der Entwürfe nicht. Diese Anonymität, die durch die RPW vorgeschrieben wird, ist bis zum Abschluss des Verfahrens zu wahren. Das bedeutet, dass im Rahmen der öffentlichen Ausstellung keine Informationen über die Entwürfe nach außen getragen werden dürfen und Bild- und Tonaufnahmen während der Ausstellung nicht gestattet sind. Mitglieder des Preisgerichts sowie der teilnehmenden Büros dürfen die öffentliche Ausstellung nicht besuchen. Die Weitergabe von Informationen aus der Ausstellung an diesen Personenkreis ist ebenfalls nicht erlaubt. Um den regelkonformen Ablauf des Verfahrens nicht zu gefährden, ist daher von allen Besucher*innen der öffentlichen Ausstellung eine Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit auszufüllen. Es gilt also, die Möglichkeit der Beteiligung zu nutzen, vor Ort dabei zu sein und gleichzeitig die Regeln des Verfahrens einzuhalten.
Wie geht es weiter?
Nach der zweiten Preisgerichtssitzung, die für Anfang Dezember 2021 terminiert ist, stehen drei Preisträger*innen des Verfahrens fest. Die Stadt behält sich vor, mit diesen drei Preisträger*innen in ein Verhandlungsverfahren zu treten, um unter den drei besten Ergebnissen des Wettbewerbsverfahren den zukünftigen Partner für den Bau des Stadtteiltreffs und die Entwicklung des Grünzugs zu finden. Nach dem Verhandlungsverfahren werden die weiteren förderrechtlichen Schritte eingeleitet. Der Bau des Stadtteiltreffs wird voraussichtlich 2023 beginnen.
Mit dem Verfahren wird angestrebt, einen bestmöglichen Entwurf mit einem fachlich geeigneten Büro für den Neubau des Stadtteiltreffs und die Qualifizierung des Grünzugs zu finden. Die Auswahl erfolgt dabei unter Beteiligung aller wichtigen Akteur*innen vor Ort, um einen Stadtteiltreff zu errichten, der als zentraler Anlaufpunkt für alle Bewohner*innen in Glückstadt-Nord dient und sowohl in den Nutzungen als auch in der architektonischen Qualität den Ansprüchen an den Ort gerecht wird.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen