Vorlage - /2021/047
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Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird
Frau Christine Berg als Mitglied und
Frau Cornelia Klimkeit als stellvertretendes Mitglied
in den Bauausschuss gewählt.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadtvertretung ist gemäß § 45 Abs. 1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit § 46 GO für die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der ständigen Ausschüsse zuständig.
Frau Cornelia Klimkeit hat zum 21.04.2021 Ihr Mandat als ordentliches Mitglied im Bauausschuss niedergelegt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Aufnahme von Frau Christine Berg als Mitglied und von Frau Cornelia Klimkeit als weiteres stellvertretendes Mitglied in den Bauausschuss.
Nach § 46 GO können Ausschussmitglieder, die freiwillig zurückgetreten sind, erneut in den Ausschuss gewählt werden.
Die Vertretung der Ausschussmitglieder wird im Rahmen einer Pool-Stellvertretung wahrgenommen. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung werden die stellvertretenden Mitglieder im Vertretungsfall in der Reihenfolge tätig, in der sie gewählt wurden. Auf Antrag der Fraktion stellt sich die Reihenfolge der stellvertretenden Mitglieder nach der Wahl wie folgt dar:
Bauausschuss |
1. Mertens, Uwe 2. Klimkeit, Cornelia 3. Rieck, Peer 4. Arndt, Ramon 5. Jönßon-Rieck, Heike 6. Arndt, Rüdiger |
Wird die Wahlstelle eines Mitglieds eines Ausschusses während der Wahlzeit frei, wird gemäß § 46 Abs. 10 Satz 4 der Gemeindeordnung (GO) die Nachfolgerin oder der Nachfolger nach § 40 Abs. 3. GO im Meiststimmenverfahren gewählt. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Enthaltungen und Nein-Stimmen haben keinen Stimmwert.
Die Anwendung des Meiststimmenverfahrens setzt voraus, dass respektiert wird, dass durch die Nachwahl keine Veränderung der Stärkeverhältnisse im Ausschuss eintreten soll. Jede Fraktion kann daher ggf. verlangen, dass alle Stellen im Verhältniswahlverfahren nach § 40 Abs. 4 GO besetzt werden. Die Regelung gilt für sämtliche Ausschussmitglieder, also auch für die Nachwahl bürgerlicher Mitglieder.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen