Vorlage - /2021/013
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Beschlussvorschlag:
Nach Diskussionsverlauf.
Sach- und Problemdarstellung:
In der Sitzung des Bauausschusses vom 12.01.2021 hat die AC Planergruppe ihr Konzept zur Unterbringung von Fahrrädern in Glückstadt-Butendiek vorgestellt. Dieses Konzept, ergänzt um die umfangreiche Bestandsaufnahme, ist als Anlage beigefügt.
Die Ausarbeitung des Planungsbüros kommt zu folgenden Schlüssen:
für die Einfamilienhausgrundstücke (Bebauungstypologie A 1 – A.3) gibt es keinen Regelungsbedarf. Die Grundstücke sind in der Regel ausreichend groß, um Nebenanlagen zur Unterbringung von Fahrrädern in den überbaubaren Flächen des Grundstückes unterzubringen.
für alle anderen Bautypologien (Bungalowgruppen, Reihen- und Kettenhäuser, Mehrfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau) werden gemeinschaftliche Sammelstellplätze vorgeschlagen.
die für Glückstadt-Butendiek geltenden, einheitlichen Regelungen für Nebenanlagen sollten bestehen bleiben. Eine Ausweitung der textlichen Festsetzungen für den Bereich der Vorgärten ist nicht vorgesehen.
Hinweise der Verwaltung:
zu Sammelstellplätzen
Sammelstellplätze auf privaten Flächen sind z.B. auf Garagenhöfen bereits jetzt möglich, diese Möglichkeit wird aber quasi nicht genutzt. Sammelplätze auf öffentlichen Flächen, z.B. Wendeanlagen oder Stellplatzflächen, könnten – insbesondere bei einer einheitlichen Gestaltung – Vorbildwirkung für die Gesamtstadt haben und ein Signal setzen, das deutlich macht, dass das Fahrrad einen besonderen Stellenwert im Straßen- und Stadtraum haben soll. Die Umsetzung einer solchen Idee würde allerdings für die Planung, Organisation, Koordinierung und Bewirtschaftung Personalkapazitäten erfordern, die in der Verwaltung nicht vorhanden sind. Es müsste also entweder Personal eingestellt oder bei einer Übertragung der Aufgaben auf Dritte ein entsprechendes Budget geschaffen werden.
zu textlichen Festsetzungen
Wie bereits oben ausgeführt, ist eine Änderung der textlichen Festsetzungen in Bebauungsplänen für Glückstadt-Butendiek, um Nebenanlagen z.B. in Vorgärten zuzulassen, nicht vorgesehen. Es sei darauf verwiesen, dass eine Auseinandersetzung mit dieser Frage bereits in 2010 stattgefunden hat. Es wurde entschieden, Nebenanlagen in Vorgärten nicht zuzulassen (Drucksache 2010/115). Die Beratung führte aber zu einer Vereinheitlichung von Regelungen in den Bebauungsplänen Nr. 2.15, 2.17 und 2.25.
Glückstadt-Butendiek wurde auf der Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs errichtet, der für verschiedene Bautypologien jeweils einheitliche Gestaltungsrahmen festsetzte. Dieser spiegelt sich in der vorhandenen Bebauung wider. Durch das Zulassen von Nebenanlagen in Vorgärten würde in nicht unerheblichem Umfang in das städtebaulich-gestalterische Gesamtbild eingegriffen. Sollte dies dennoch gewollt sein, müsste zumindest eine Einheitlichkeit in der Gestaltung der Nebenanlagen festgeschrieben werden durch Festsetzungen zu:
- Lage
- Größe
- Höhe
- Dachform
- Dachneigung
- Dacheindeckung
- Fassadenmaterial
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel für weitere Maßnahmen in dieser Angelegenheit stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis:
Städtebauliche Einschätzung zu Nebenanlagen in Butendiek
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Anlagen: | |||||
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1 | Städtebauliche Einschätzung zu Nebenanlagen in Butendiek (3981 KB) |