Vorlage - SV/2020/026
|
|
Beschlussvorschlag:
Die der Originalniederschrift beigefügte 2. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Glückstadt für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Im Vorgespräch zum Haushalt 2021 mit Vertreter*innen des Umlands wurde der Wunsch geäußert, im Hinblick auf die hohe Ergebnisrücklage die Verbandsumlage zu reduzieren. In der Folge ergibt sich dann ein unausgeglichener Ergebnisplan und der Haushalt 2021 wird von der Kommunalaufsichtsbehörde zu genehmigen sein.
Das Verfahren wurde im Vorwege mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Gem. § 15 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 13 der Satzung des Schulverbandes Glückstadt erhebt der Schulverband zur Deckung seiner Lasten von seinen Mitgliedern eine Schulverbandsumlage. Durch die über den II. Nachtragshaushaltsplan eingestellte Veränderung im Ergebnisplan reduziert sich die Schulverbandsumlage um insgesamt 500.000 €. Der Anteil der einzelnen Gemeinden ist aus Anlage 3 ersichtlich.
Anlagenverzeichnis:
1.) Entwurf 2. Nachtragshaushalt 2020
2.) Entwurf 2. Nachtragshaushaltssatzung 2020
3.) Neuberechnung der Schulverbandsumlage
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | 1.) Entwurf 2. Nachtragshausshalt 2020 (935 KB) | |||
![]() |
2 | 2.) Entwurf 2. Nachtragshaushaltssatzung 2020 (826 KB) | |||
![]() |
3 | 3.) Neuberechnung der Schulverbandsumlage (875 KB) |