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Vorlage - SV/2020/022  

Betreff: Haushalt 2021
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt
03.12.2020 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der dem Originalprotokoll beigefügte Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.

 

  1. Der dem Originalprotokoll beigefügte Finanzplan für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.

 

  1. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024 wird zur Kenntnis genommen
     
  2. Der dem Originalprotokoll beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen

 

  1. Die dem Originalprotokoll beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.

 

 

 

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Sach- und Problemdarstellung:

Gemäß § 77 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 14 GKZ hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält gemäß § 77 Abs. 2 GO u.a. die Festsetzung

 

  1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages

 

a)      der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,

b)      der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanzplan des Haushaltsjahres,

c)       der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),

d)      der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächtigungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen belasten,

 

  1. des Höchstbetrages der Kassenkredite,
     
  2. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen.

 

Gemäß § 15 Abs. 2 GKZ ist die Höhe der Verbandsumlage für jedes Jahr in der Haushaltssatzung festzusetzen.

 

Die Haushaltssatzung enthält darüber hinaus Bestimmungen über die Handhabung über- und außerplanmäßiger Ausgaben.

 

Der Schulverband hat seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Das erste Planungsjahr ist das laufende Haushaltsjahr. Der mittelfristige Ergebnisplan soll für die einzelnen Jahre in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen sein. Der mittelfristige Finanzplan soll für die einzelnen Jahre in Einzahlungen und Auszahlungen die Liquidität des Schulverbandes einschließlich der Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherstellen. Er ist jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. .

 

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Finanzielle Auswirkungen:

entfällt

 

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Anlagenverzeichnis:

 

 

  1. Entwurf der Haushaltssatzung 2021
  2. Ergebnis- und Finanzplan für das Haushaltsjahr 2021 mit mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2024
  3. Stellenplan Schulverband 2021
  4. Aktenvermerk zum Stellenplan 2021 (nicht öffentlich)
  5. Liste der Baumaßnahmen
  6. Entwurf des Vorberichts

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 1. Entwurf Haushaltssatzung 2021 (866 KB)      
Anlage 5 2 2. Ergebnis- und Finanzplan für das Haushaltsjahr 2021 mit mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2024 (2189 KB)      
Anlage 1 3 3. Stellenplan Schulverband 2021 (890 KB)      
Anlage 3 5 5. Liste der Baumaßnahmen (1069 KB)      
Anlage 6 6 6. Entwurf des Vorberichts (1044 KB)