Vorlage - /2020/194
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Sach- und Problemdarstellung:
Zweck der Mitteilung ist die Information der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger über eine Änderung der Entschädigungsverordnung des Landes.
Durch Verordnung vom 01. Oktober 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schl.-Holst. vom 29.10.2020 S. 738) wurde auf der Grundlage des § 135 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung (GO) die Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschVO) geändert. Sie tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Die Entschädigungssatzung der Stadt Glückstadt sieht für die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder Zahlungen nach den Höchstsätzen der Landesverordnung vor.
Die neuen Entschädigungssätze nach der Landesverordnung und die sich daraus ergebenden Veränderungen nach der derzeit geltenden Entschädigungssatzung der Stadt Glückstadt sind in einer Synopse dargestellt (sh. Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehrausgaben in Höhe von ca. 3.000 € sind im Haushalt 2021 berücksichtigt.
Anlagenverzeichnis:
Synopse über Entschädigungssätze ab 01.01.2021
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Anlagen: | |||||
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1 | Synopse über Entschädigungssätze ab 01.01.2021 (936 KB) |