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Vorlage - /2020/169  

Betreff: Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Glückstadt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Kommunalausschuss
10.11.2020 
Sitzung des Kommunalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
30.11.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Glückstadt wird in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sach- und Problemdarstellung:

Der Erlass von Satzungen zählt gemäß § 28 Gemeindeordnung (GO) zu den der Stadtvertretung vorbehaltenen Aufgaben. Der Kommunalausschuss bereitet diese Entscheidung gemäß § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung vor.

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat im Amtsblatt vom 28. Mai 2018 ein Hauptsatzungsmuster veröffentlicht (Anlage 1). Das hat nicht zwingend zur Folge, dass Städte und Gemeinden neue Hauptsatzungen erlassen müssen. Jedoch ist es bei der nächsten Änderung der Hauptsatzung angebracht, sie neu zu fassen.

 

Aktuell sind Änderungen der Gemeindeordnung und der Bekanntmachungsordnung erfolgt, so dass eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Glückstadt an die Mustersatzung des Landes erarbeitet wurde. Veränderungen ergeben sich dadurch nicht wesentlich im Inhalt, sondern fast ausschließlich in der inneren Gliederung.

In dem Entwurf der Anlage 2 sind die Änderungen farblich markiert. Blau hinterlegt sind Texte aus der derzeitigen Hauptsatzung einschl. Nachtragssatzungen, die nicht in der Mustersatzung aufgeführt sind, aber trotzdem übernommen werden dürfen sowie ergänzende Hinweise der Verwaltung.

Rote Texte sind aufgrund der nachstehenden Änderungen neu eingefügt.

Einen Entwurf der Neufassung mit den eingearbeiteten Veränderungen liegt als Anlage 3 bei.

 

Änderung der Gemeindeordnung

 

Mit der Drucksache 2020/170 wurde auf die Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften hingewiesen. Die aus Sicht der Verwaltung wichtigste Änderung stellt die Möglichkeit dar, durch Hauptsatzung zu bestimmen, dass in Fällen höherer Gewalt (Neu § 35a GO) Sitzungen der Stadtvertretung ohne persönliche Anwesenheit der Stadtvertreter*innen als Videokonferenz durchgeführt werden.

Die Hauptsatzung kann diese Regelung ebenfalls für die Sitzungen der Ausschüsse und der Beiräte festlegen.

 

Die Durchführung solcher Videokonferenzen ist jedoch an folgende Voraussetzungen gebunden:

 

  • Es sind geeignete technische Hilfsmittel einzusetzen, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden.
  • Es soll ein Verfahren entwickelt werden, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen solcher Videokonferenzen Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten können.
  • Die Öffentlichkeit ist durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung der Öffentlichkeit über Internet herzustellen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden.

 

Die Umsetzung der technischen Voraussetzungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, verwaltungsseitig wird jedoch vorgeschlagen, die erforderliche Grundlage in der Neufassung der Hauptsatzung unter § 3 – Einberufung der Stadtvertretung -  aufzunehmen.

 

Änderung der Bekanntmachungsverordnung

 

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Glückstadt erfolgen auf der Homepage www.glueckstadt.de. Bisher musste die Verwaltung mit einem Querverweis auf die Bekanntmachung in einer Tageszeitung oder durch Aushang hinweisen. Mit der Landesverordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung vom 01. September 2020 ist diese Regelung entfallen.

 

Die Kosten für die Querverweise in der Holsteiner Allgemeinen betrugen im Jahr 2019 2.660,27 €. Es wird empfohlen, diesen Querverweis entfallen zu lassen.

Als freiwilligen Zusatz hängt die Verwaltung Bekanntmachungen in den Bekanntmachungskasten am Rathaus aus.

 

Die Bekanntmachungsverordnung legt weiterhin fest, dass bei Nutzung der Bekanntmachungsform über das Internet für die örtlichen Bekanntmachungen und Verkündungen, in der Hauptsatzung der Stadt unter Angabe der Bezugsadresse darauf hinzuweisen ist, dass sich jede Person Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen kann und Textfassungen am Sitz der Behörde zur Mitnahme ausliegen oder bereitgehalten werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen

 

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Anlagenverzeichnis:

 

  1. Mustersatzung des Landes
  2. Hauptsatzung mit Änderungen
  3. Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Mustersatzung des Landes (2731 KB)      
Anlage 2 2 2. Hauptsatzung mit Änderungen (1145 KB)      
Anlage 3 3 3. Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung (1097 KB)