Vorlage - /2020/147
|
|
Sach- und Problemdarstellung:
Zweck dieser Mitteilung ist es, über die gemäß § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2020 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
§ 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2020 enthält folgende Regelung: „Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 91 d Gemeindeordnung erteilen kann, bis zu 10.000 EUR als erteilt. Die Bürgermeisterin ist in diesen Fällen verpflichtet, mindestens vierteljährlich über diese geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.“
Anlagenverzeichnis:
Liste der gemäß der Haushaltssatzung 2020 der Stadt Glückstadt bereits durch die Bürgermeisterin genehmigten Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum 01.07.2020 bis 30.09.2020
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Haushaltsüberschreitungen Stadt III. Quartal 2020 (59 KB) |