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Vorlage - /2020/142  

Betreff: Teilnahme Fraktionen an Verkehrsschauen
Gemeinsamer Antrag BFG, Bündnis 90 / Die Grünen
Status:öffentlich  
Art:der Fraktionen BFG und Bündnis 90/die Grünen
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
19.10.2020 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:


 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sach- und Problemdarstellung:

Anmerkungen der Verwaltung:

 

Die Straßenverkehrsbehörden haben fortlaufend die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs zu prüfen.

Meist auf Veranlassung des Verfassers, findet daher ein bis zwei Mal im Jahr in Glückstadt eine Verkehrsschau statt. Zumindest wird diese so seit 30 Jahren von den Beteiligten betitelt, auch wenn es häufig nur um die Abarbeitung verschiedener sich bis dato angehäufter straßenverkehrsrelevanter Anträge geht. Hierbei handelt es sich überwiegend um Anregungen und Bedenken aus der Bevölkerung sowie Erkenntnisse von Polizei und Ordnungsamt hinsichtlich etwaiger Verkehrsprobleme oder Unfallgefahren. Seltener sind Verkehrsschauen, bei denen nur ein Thema fach- und sachkundig abgearbeitet wird, wie z.B. die Lichtung des Schilderwaldes oder die 3. Spur Fähranleger.

 

Seit etwa zehn Jahren wird jeweils der/die Bauausschussvorsitzende zu so einer Verkehrsschau eingeladen. Das Verkehrsschau-Protokoll bzw. mindestens Auszüge mit den relevantesten Ergebnissen gehen dem Bauausschuss seit jeher in Form einer Sitzungsmitteilung zu.

 

Es steht nun die Frage im Raum, ob der Kreis der an einer Verkehrsschau Teilnehmenden - derzeit bestehend aus Vertretern der Verkehrsaufsichtsbehörde, der Polizeidirektion Itzehoe, der Polizeistation Glückstadt, des Ordnungsamtes incl. Bauausschussvorsitzender und des jeweiligen Straßenbaulastträgers - um weitere Vertreter aus der Kommunalpolitik -  erweitert werden sollte.

 

Hierzu wird nach Rücksprache mit der Verkehrsaufsichtsbehörde, Herrn Meier, ausgeführt, dass bei Durchführung einer Verkehrsschau die Verwaltungsvorschrift zu § 45 der StVO heranzuziehen ist. Ebenfalls berücksichtigt wird das von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegebenen Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen.

 

Darin ist geregelt, dass an einer Verkehrsschau, zu der in der Regel die Verkehrsaufsichtsbehörde einlädt, Vertreter der Straßenbaubehörde und der Polizei sowie die örtliche Ordnungsbehörde zu beteiligen sind. Es geht sicherlich in Ordnung, wenn auch Bürgermeister*in oder ein Vertreter des Bauausschussschusses an dem Termin gleichermaßen teilnehmen. Noch größere Gruppen haben sich nach Darstellung von Oliver Maier als nicht zweckmäßig erwiesen und sind bei Anwendung der Verwaltungsvorschrift auch nicht zulässig. So regelt die Verwaltungsvorschrift, dass die optimale Teilnehmerzahl an einer Verkehrsschau bei fünf Personen liegen sollte. Auf gar keinen Fall sollten aus Gründen der Effizienz und der Praktikabilität mehr als acht Personen an einer Verkehrsschau teilnehmen.

 

Im Merkblatt heißt es für den Fall der Einbeziehung von politischen Vertretern: "Die Beteiligten sind nicht gleichermaßen sachkundig und vorbereitet und logistisch wird das Instrumentarium so schwerfällig, dass die Aufgaben in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht abgearbeitet werden können."

 

Nach Aussage von Oliver Maier (Verkehrsaufsichtsbehörde) - muss die politische Willensbildung vor oder nach einer Verkehrsschau stattfinden.

 

Auch der ADAC hat zum Thema Verkehrsschau eine Broschüre herausgegeben. Hierin wird zur Begrenzung der politischen Einflussnahme deutlich von der Einbindung politischer Repräsentanten abgeraten. Vielmehr rät der ADAC dazu, ortsunkundige Verkehrsteilnehmer einzuladen, die die jeweilige Verkehrssituation unvoreingenommen betrachten.

 

Eine "Verkehrsschau" arbeitet die Verkehrssituation insofern fachlich und interdisziplinär mit einer überschaubaren Teilnehmerzahl ab. Der Straßenverkehrsbehörde obliegt dabei der straßenverkehrsrechtliche Rahmen, der Straßenbehörde der straßenbaulich und verkehrstechnische Rahmen sowie der Polizei die Einbringung der Erfahrungen aus Verkehrsüberwachung und Unfallaufnahme. Danach wird eine Verkehrsschau von Fachleuten durchgeführt und politische Repräsentanten sollten nicht eingeladen werden.

 

Zum Hinweis "dann hätten ja alle Fraktionen eingeladen werden müssen" wird die Kommentierung (Rd. 45) zu § 34 Gemeindeordnung angeführt: "Werden Mitgliedern der Gemeindevertretung von der Gemeindeverwaltung für die Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung Informationen gegeben oder Unterlagen zur Verfügung gestellt, so ist hierbei der Gleichheitsgrundsatz zu beachten. Die jeweiligen Informationen dürfen also nicht anderen Gemeindevertretern vorenthalten werden."

 

Die Verwaltung wird aufgrund der v.g. Ausführungen den Teilnehmerkreis der durchzuführenden Verkehrsschauen auf die im Merkblatt genannten begrenzen. Es wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

Auszüge aus der Verwaltungsvorschrift sowie aus der Broschüre zum Thema Verkehrsschau des ADACs liegen bei.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 Antrag_BFG_Grüne_Teilnahme_Fraktionen_an_Verkehrsschauen                      

Anlage 2 Merkblatt Auszug         

Anlage 3 ADAC Auszug

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Antrag_BFG_Grüne_Teilnahme_Fraktionen_an_Verkehrsschauen (1702 KB)      
Anlage 2 2 2. Merkblatt Auszug (2605 KB)      
Anlage 3 3 3. ADAC Auszug (997 KB)