Sprungziele
Seiteninhalt

Vorlage - /2020/136  

Betreff: Fischkutter / Imbiss im Binnenhafen Glückstadt
Status:öffentlich  
Art:Mitteilung
Beratungsfolge:
Bauausschuss
23.09.2020 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sach- und Problemdarstellung:

Der Eigentümer eines Fischkutters war mit dem Vorhaben an die Stadt herangetreten, den Fischkutter im Binnenhafen Glückstadt als Verkaufsstätte für Speisen / Imbiss nutzen zu wollen. Dazu hatte es in den letzten Wochen bereits mehrere Gespräche mit der Verwaltung (Wirtschaftsförderung und Ordnungsamt) gegeben, die unter anderem darin resultierten, dass die Verwaltung (FB IV) anriet, für diese Nutzung über einen Vorbescheids- oder Bauantrag die baurechtliche Genehmigungspflicht prüfen zu lassen. Hintergrund dieser Empfehlung waren

1.  die Ablehnung eines Gastronomiebetriebes auf einem Ponton im Binnenhafen in 2019 durch die Bauaufsicht,

2.  die Regelung des § 2 Abs. 1, Satz 1 Landesbauordnung S-H (LBO), wonach eine Anlage, die „überwiegend ortsfest“ benutzt wird, eine bauliche Anlage ist und

3.  ein Urteil des VGH Kassel (4 TH 449/86), wonach ein Fahrgastschiff, das ortsfest an einem Landungssteg liegt und als Gaststätte genutzt wird, eine bauliche Anlage ist.

 

Nachdem Zweifel an dieser Rechtsauslegung aufgekommen waren, hat die Verwaltung die Untere Bauaufsichtsbehörde eingeschaltet. Diese teilt nun mit Mail vom 07.09.2020 mit, dass sie in diesem Fall nicht zuständig sei. Nach einem Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 15.07.2015 (3 L 62/10), solle in solchen Fällen, in denen wasserverkehrsrechtliche Regelungen bestünden, die Landesbauordnung keine Anwendung finden. Für den Binnenhafen Glückstadt gebe es eine Hafenordnung, bei der es sich um eine wasserverkehrsrechtliche Regelung im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 LBO handele. Somit gelte die Landesbauordnung hier nicht. Es liege nun am Hafenbetreiber, hier eine Genehmigung zu erteilen und ggf. Regelungen zu Art und Umfang der Nutzung zu treffen.

 

Der Eigentümer des Fischkutters wurde unverzüglich über die Entscheidung der Bauaufsicht informiert.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen