Vorlage - /2020/133
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Beschlussvorschlag:
1. Der dem Originalprotokoll beigefügte Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2021 wird unter Berücksichtigung beigefügter Veränderungslisten beschlossen.
2. Der dem Originalprotokoll beigefügte Finanzplan für das Haushaltjahr 2021 wird unter Berücksichtigung beigefügter Veränderungslisten beschlossen.
3. Der dem Originalprotokoll beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.
4. Die dem Originalprotokoll beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird unter Berücksichtigung der Änderungen im Ergebnis- und Finanzplan beschossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Gemäß § 77 Abs. 1 GO in der Fassung des Kommunalhaushalte-Harmonisierungsgesetzes vom 23.6.2020 hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
1.1. der Erträge und Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres
1.2. der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der
Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanzplan des Haushaltsjahres,
1.3. der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung);
1.4. der Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächtigungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,
3. der Steuersätze (Hebesätze), soweit diese nicht in einer anderen Satzung festgelegt sind,
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen.
Die Hebesätze sind in der Hebesatzsatzung in der Fassung vom 10. Juni 2020 wie folgt festgesetzt worden:
- Grundsteuer A 380 %,
- Grundsteuer B 425 %,
- Gewerbesteuer 380 %
Die dort festgesetzten Hebesätze entsprechen zum gegenwärtigen Zeitpunkt der notwendigen Höhe für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen.
Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsplanung weist der Haushalt 2021 einen Fehlbetrag in der Höhe von 3.759.500 Mio. EUR aus. Auch in den Folgejahren bis 2024 werden jeweils Fehlbeträge ausgewiesen (zur Zeit 2022: 2.194.100 EUR, 2023: 507.000 EUR, 2024: 1.552.100 EUR). Die Kommunalaufsichtsbehörde weist in ihren Begleitverfügungen zur Genehmigung der Haushalte regelmäßig darauf hin, dass die Finanzlage der Stadt weiterhin angespannt ist, so dass die Stadt in ihren Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nicht nachlassen darf.
Die einzelnen Haushaltsansätze nebst Begründungen ergeben sich aus den Haushaltsdatenblättern nebst Zusammenfassung.
Die in der Anlage beigefügten Unterlagen werden für das interne fraktionsübergreifende Haushaltsgespräch am 26. September 2020 benötigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Anlage 01: Haushaltszusammenfassung Stadt 2021
Anlage 02: Haushaltsdatenblätter Ergebnisplan 2021 (nicht öffentlich)
Hinweis: Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsvorlage die Haushaltsdatenblätter des Ergebnisplanes 2021 beizufügen. Sie können im Ratsinformationssystem Allris eingesehen werden. Gedruckte Exemplare werden nach Rückäußerung in der mitgeteilten Anzahl zur Verfügung gestellt.
Anlage 03: Haushaltsdatenblätter Finanzplan 2021 Investitions- und Finanzierungstätigkeit (nicht öffentlich)
Hinweis: Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsvorlage die Haushaltsdatenblätter des Finanzplanes 2021 beizufügen. Sie können im Ratsinformationssystem Allris eingesehen werden. Gedruckte Exemplare werden nach Rückäußerung in der mitgeteilten Anzahl zur Verfügung gestellt.
Anlage 04: Übersicht ausgewählte Budgets Stadt 2021
Anlage 05: Entwurf Haushaltssatzung 2021 der Stadt Glückstadt
Anlage 06: Graphische Darstellung der Entwicklung der Jahresergebnisse im Ergebnisplan
Anlage 07: Gewerbesteuer - Aufgliederung des jährlichen Aufkommens
Anlage 08: Vergleich Realsteuerhebesätze 2019 aus dem Bereich des Städteverbandes (aktuellere Angaben liegen zur Zeit nicht vor)
Anlage 09: Allgemeine Erläuterungen zu den Bauunterhaltungskosten
Anlage 10: Entwurf Stellenplan der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2021 (wird nachgereicht)
Hinweis zu Anlagen 02 und 03:
Soweit in der Acrobat-Reader Software nicht eingeschaltet, wird empfohlen, die Funktion „Lesezeichen“ einzuschalten. So wird eine schnellere Navigation zu den einzelnen Produkten des Ergebnisplanes und Finanzplanes sowie den einzelnen dazugehörigen Haushaltsstellen ermöglicht.