Vorlage - /2020/130
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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung begrüßt den HVV-Beitritt.
2. Die Stadtvertretung stimmt der Aufhebung des Zweckverbandes „ÖPNV Steinburg“ und dem Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbandes zu.
3. Die Bürgermeisterin wird nach dem Beschluss zum HVV-Beitritt ermächtigt, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
Sach- und Problemdarstellung:
Seit mehreren Jahren sind die Kommunen des Kreises Steinburg bestrebt, dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) beizutreten. Nunmehr steht am 26. Oktober in einer Sondersitzung des Allgemeinen Ausschusses und der Zweckverbandsversammlung die Entscheidung an. Nach § 9 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) entscheiden die in die Gremien des Zweckverbandes entsandten Mitglieder (für Glückstadt die Bürgermeisterin) ohne Weisung ihres Hauptorgans. Der Beitritt wird erfolgen, wenn eine einfache Mehrheit der Stimmen dafür zustande kommt. Die Bürgermeisterin hat sich mit breiter Unterstützung durch die örtliche Politik und die AG Bahn für den Beitritt stark gemacht und beabsichtigt selbstvertändlich entsprechend zu votieren.
Im Rahmen der mit dem nun anstehenden Beitritt vorgenommenen Neustrukturierung soll durch den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag der Zweckverband aufgehoben und die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV nach § 2 Abs. 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) in der Fassung vom 26. Juni 1995 (GVOBl. S-H. 1995 262) in der derzeit geltenden Fassung auf den Kreis Steinburg übertragen werden. Gemäß des vorgenannten Gesetztes liegt die Aufgabenträgerschaft bei den Kreisen. Die Einzelheiten der Aufhebung des Zweckverbandes und der Übertragung der Aufgaben auf den Kreis, insbesondere die Vermögensverteilung, sind im anliegenden Aufhebungsvertrag geregelt.
Die Fraktionen des Kreistages Steinburg unterstützen die Bestrebungen der Kommunen zum HVV-Beitritt und bitten um die Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft des ÖPNV auf den Kreis. Für den Fall der Aufhebung des Zweckverbandes hat sich der Kreistag auf seiner Sitzung am 25.06.2020 einstimmig zu folgenden Punkten erklärt:
1. Umsetzung des Regionalverkehrsplanes
Die Ziele des RNVP und die Überplanung des Liniennetzes werden so schnell wie möglich in allen Teilen des Kreises umgesetzt.
2. ÖPNV-Forum
Der Kreistag wird ein Forum ÖPNV etablieren, in dem alle Gemeinden vertreten sein werden. Im Rahmen von mindestens einer Veranstaltung pro Jahr sol len aktuelle Fragen diskutiert werden.
3. Konkrete Ansprechpartner
In der Kreisverwaltung wird eine Organisationseinheit alle Fragen zum ÖPNV bearbeitet und es steht jederzeit ein Ansprechpartner in der Kreisverwaltung für die Gemeinden zur Verfügung.
4. Zuständigkeit des Bau- und Verkehrsausschusses
Die Aufgaben des ÖPNV-Zweckverbandes werden künftig durch diesen Ausschuss wahrgenommen, dieser wird die Belange der Gemeinden bei Bedarf und zusätzlich regelmäßig beraten.
5. Bereitschaft zum Ausbau alternativer Bedienformen
Der Kreistag erklärt seine ausdrückliche Bereitschaft, die Gemeinden auf Wunsch bei Planung, Umsetzung und Durchführung regionaler Angebote wie Anrufsammeltaxis, Bürgerbussen usw. zu unterstützen.
6. Kosten
Bei der Auflösung des Zweckverbandes ÖPNV trägt der Kreis die einmaligen Beitrittskosten zum HVV und die durch den HVV-Beitritt entstehenden jährlichen Kosten werden im Kreishaushalt eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
§ 2 Die Vermögensauseinandersetzung ist in § 2 des Aufhebungsvertrages geregelt. Danach wird der nach Abwicklung aller laufenden Geschäfte vorhandene Kassenbestand des Zweckverbandes nach dem Verhältnis aller einzelnen Beiträge zur gesamten Verbandsumlage des Jahres 2019 verteilt.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Aufhebungsvertrag Zweckverband
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf Aufhebungsvertrag Zweckverband (945 KB) |