Vorlage - /2020/122
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Beschlussvorschlag:
Die dem Originalprotokoll beigefügte III. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2019 die Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Die erforderliche kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 25.2.2020 mit der Einschränkung erteilt, dass die Genehmigung der Festsetzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen laut Haushaltssatzung mit 6.499.400 EUR lediglich in Höhe von 6.100.000 EUR erfolgtet.
Im Zusammenhang mit der Finanzierung bzw. Auftragsvergabe „Neubau Kita Tegelgrund“ ergab sich die kurzfristige vorzeitige dringende Notwendigkeit, eine I. Nachtragshaushaltssatzung 2020 nebst I. Nachtragshaushaltsplan zu erstellen. Siehe hierzu Drucksache 2020 /036. Die erforderliche kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung der I. Nachtragshaushaltssatzung wurde am 17.3.2020 mit der Einschränkung erteilt, dass die Genehmigung der Festsetzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen laut I. Nachtragshaushaltssatzung mit 6.777.400 EUR lediglich in Höhe von 6.378.000 EUR erfolgte.
Im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres 2020 ergab sich darüber hinaus die Notwendigkeit, eine II. Nachtragshaushaltssatzung 2020 nebst II. Nachtragshaushaltsplan zu erstellen. Siehe hierzu Drucksache 2020/056. Die kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung der II. Nachtragshaushaltssatzung wurde am 18.6.2020 mit der Einschränkung erteilt, dass die Genehmigung der Festsetzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen lt. II. Nachtragshaushaltssatzung mit 5.815.100 EUR lediglich in Höhe von 5.700.000 EUR erfolgte.
Die jetzige weitere Entwicklung der Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen des Ergebnis- und Finanzplanes macht nunmehr den Erlass einer III. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2020 nebst III. Nachtragsplan erforderlich. Die einzelnen Veränderungen und Begründungen sind aus dem anliegenden Entwurf des III. Nachtrages ersichtlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
1) Entwurf III. Nachtrag 2020 – Stand 24.08.2020
2) Entwurf III. Nachtragshaushaltssatzung 2020 – Stand 24.08.2020
3) Zusammenstellung und Erläuterungen zum Kita-Budget