Vorlage - /2020/093
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Beschlussvorschlag:
Sach- und Problemdarstellung:
Siehe Anlage
Hinweis der Verwaltung:
Die Flächen, die für die vorgeschlagene Lösung in Anspruch genommen werden sollen,
- wurden teilweise mit Städtebauförderungsmitteln hergestellt. Es müssten anteilig Städtebauförderungsmittel zurückgezahlt werden, wenn sie nun umgebaut werden sollen.
- liegen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1.52. Der müsste in dem Teilbereich geändert werden, in dem eine neue Straßenverkehrsfläche entstehen soll (derzeit Sondergebiet Hafen).
Der Hafenkreisel war im Jahre 2017 (bekannt gegeben 2018) ein sogenannter „Unfallschwerpunkt“, das heißt ein Verkehrspunkt, an dem es mindestens 3 Unfälle gegeben hat. Seitdem hat dort in den Jahren 2018, 2019 und bislang im Jahr 2020 nur jeweils ein Unfall stattgefunden.
Der Hafenkreisel ist somit – ohne bauliche Veränderungen vorgenommen zu haben - keine Unfallhäufungsstelle mehr. Es ist daher davon auszugehen, dass der Unfallhäufung in 2017 eine Verkettung unglücklicher Umstände zugrunde lag, diese jedoch nicht auf den Kreisel an sich zurückzuführen ist.
Die Verwaltung hat nunmehr unter diesem Aspekt erneut mit der Polizeidirektion Itzehoe gesprochen, die den Sachverhalt mittlerweile wie folgt beurteilt:
Sowohl Polizei als auch die Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises Steinburg finden es demnach nicht gut, wenn – ohne dass am Kreisel etwas verändert wird– hier wieder ein neuer Konflikt entsteht. Die Polizei argumentiert, dass sich beim Umdrehen der Einbahnstraßenregelung Am Hafen die Verkehrsmengen von Fahrzeugen, die den Hafenkreisel in Richtung Am Hafen verlassen, deutlich erhöhen werden. Weil der Kreisel für die aus Richtung Innenstadt kommenden Verkehrsteilnehmer etwas zurückliegt, würden diese ihre Wartepflicht nicht erkennen und es könnte wieder verstärkt zu Verkehrsunfällen kommen. Überlegungen, deshalb für die Straße Am Fleth vor dem Hafenkreisel ein Stopp-Schild anzuordnen, waren – weil für einen Kreisverkehr völlig untypisch – bereits vor drei Jahren anlässlich einer Verkehrsschau verworfen worden.
Eine erneute Rücksprache mit der anordnenden Verkehrsaufsichtsbehörde hat nunmehr ergeben, dass hierzu alle Beteiligten im Rahmen einer weiteren Verkehrsschau die Lage vor Ort nochmals bewerten werden. Herr Meier führte hierzu aus, dass die Unfallhäufung in 2017 zwar als eine solche bereits dargestellt werden musste, die Anzahl der Unfälle in 2017 jedoch so gering war, dass es kaum erwähnenswert ist. Jedoch muss es Ziel der Verkehrsschau, die aller Voraussicht nach im August 2020 stattfinden wird, sein, hier einen Konsens zu finden. Wo immer es möglich ist, werden die örtlichen Belange Berücksichtigung finden.
Anlagenverzeichnis:
1. Antrag der BFG-Fraktion
2. Satellitenbild Kreisverkehr Kuhlmannspeicher
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Anlagen: | |||||
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1 | 1. Antrag der BFG-Fraktion (909 KB) | |||
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2 | 2. Satellitenbild Kreisverkehr Kuhlmannspeicher (1267 KB) |