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Vorlage - /2020/024  

Betreff: Verzicht auf Schutzstreifen für Radfahrende in der Christian-IV.-Straße, Steinburgstraße und Itzehoer Straße / An der Chaussee
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
03.06.2020 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
11.08.2020 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
23.09.2020 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Von den im Radverkehrskonzept für die Stadt Glückstadt entlang der Christian-IV.-Straße, Steinburgstraße und Itzehoer Straße / An der Chaussee vorgeschlagenen zu markierenden Schutzstreifen für Radfahrende, wird aufgrund nicht ausreichender Straßenbreite Abstand genommen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sach- und Problemdarstellung:

Das Radfahrkonzept für die Stadt Glückstadt sieht u.a. vor,  in der Christian-IV.-Straße, in der Steinburgstraße und in der Itzehoer Straße / An der Chaussee im Zuge der B 431 Schutzstreifen für Radfahrende zu markieren. Die Umsetzung ist anlässlich von zwei Verkehrsschauen am 13. August 2018 und 29. Oktober 2019 mit Vertretern der Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises Steinburg, der Polizeidirektion Itzehoe, der Polizeistation Glückstadt und dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr in Schleswig-Holstein jeweils vor Ort erörtert worden.

 

Als Ergebnis dieser Verkehrsschauen bleibt zunächst festzuhalten, das Radfahrschutzstreifen von anderen Verkehrsteilnehmern nur überfahren werden dürfen, wenn gerade kein Radfahrverkehr stattfindet und Schutzstreifen 1,50 Meter breit sein müssen.

 

Zudem ist der LKW-Anteil bei der B 431 erheblich. Aus den VwV-StVO ergibt sich jedoch, dass ein Schutzstreifen nur möglich ist, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Dies wäre nicht gegeben.

 

Inzwischen wurde die Straßenverkehrsordnung novelliert und sieht jetzt vor, dass beim Überholen eines Radfahrenden ein Abstand von 1,50 m einzuhalten ist. Fährt dieser also innerhalb des Schutzstreifens weit links und setzt ein Auto zum Überholen an, ist je Straßenseite eine zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite von rund 5 Meter erforderlich. 

 

Um also auf beiden Straßenseiten einen Schutzstreifen für Radfahrende markieren zu können, wird im Minimum eine Straßengesamtbreite von über 10 Meter benötigt. Sowohl die Christian-IV.-Straße, als auch die Steinburgstraße und die Itzehoer Straße / An der Chaussee sind von Bordstein zu Bordstein jeweils 7,40 Meter breit. Folglich scheiden Radfahrschutzstreifen auf beiden Straßenseiten aus.

 

In Frage käme deshalb nur - wenn gewollt - ein Schutzstreifen auf einer Straßenseite, vorrangig jeweils in Fahrtrichtung Kreuzung Steinburgstraße, Kreuzung Itzehoer Straße und in Richtung Ortsausgang. Bei einer vorhandenen Straßenbreite hätten Schutzstreifen zur Folge, dass aufgrund der neuen Abstandsregeln zu Radfahrenden, Fahrzeugführer bei Gegenverkehr (z.B. Lkw Pkw oder zwei breitere Pkw) nicht mehr aneinander vorbeifahren können. Das sich hinter dem Radfahrenden befindliche Fahrzeug muss dann schlimmstenfalls auf längere Distanz hinterherfahren und darf nicht überholen.  

 

Darüber hinaus dürfen Verkehrsteilnehmer auf Schutzstreifen nur halten, nicht aber parken. Für die Christian-IV.-Straße, Steinburgstraße und Itzehoer Straße / An der Chaussee besteht ein zeitlich begrenztes Haltverbot (Mo. bis Fr. von 07:00 Uhr bis 19:00). Wird in den Straßen ein Schutzstreifen markiert, hätte dies zur Folge, dass montags bis Freitag von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ganztägig an Sonnabenden sowie an Sonn- und Feiertagen das jetzt erlaubte Anwohnerparken wegfallen würde.  Wegen der fehlenden Restfahrbahnbreiten kann der Verkehr auf der B 431 außerdem nur am Laufen gehalten werden, wenn auch auf der dem Schutzstreifen gegenüberliegenden Straßenseite der ruhende Verkehr durch ein Haltverbot ausgeschlossen wird. Rund um die Uhr dann geltende Haltverbote würden den im Bereich Christian-IV.-Straße / Steinburgstraße schon jetzt herrschenden Parkdruck zusätzlich erhöhen.

 

Die Verwaltung hat daraufhin zumindest für den Bereich Christian-IV.-Straße und Steinburgstraße nach Alternativen gesucht. In diesem Zusammenhang hat die Verkehrsaufsichtsbehörde inzwischen mitgeteilt, dass die Idee, Radfahrende mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ dort über die Gehwege zu führen, aufgrund mangelnder Genehmigungsaussichten nicht zum Tragen kommen kann.

 

Auch der Vorschlag, im Rahmen des für 2021 geplanten Vollausbaues der Christian-IV.-Straße durch bauliche Veränderungen die Voraussetzungen für Radfahrschutzstreifen zu schaffen, scheidet aus. Grund ist, dass es sich nach Angaben des Landesbetriebes für Straßenbau- und Verkehr bei dem „Vollausbau“ nur um die zusätzliche Erneuerung der bereits vorhandenen Straßen-Tragschicht handelt, während bei allen anderen Straßen nur die Fahrbahn-Deckschicht erneuert wird. Andere bauliche Veränderungen, wie beispielsweise breitere Gehwege etc. wird es lt. LBV bei dieser Art von Vollausbau in der Christian-IV.-Straße nicht geben.

 

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist der Vorschlag aus dem Radverkehrskonzept für Glückstadt, entlang der Christian-IV.-Straße, der Steinburgstraße und der Itzehoer Straße / An der Chaussee Schutzstreifen für Radfahrende anzulegen, generell aufzugeben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine, Minderausgaben bei  dem/r Produkt- / Sachkontonummer „Fahrbahnmarkierungen“

 

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Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen