Vorlage - /2019/184
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Beschlussvorschlag:
Es wird eine Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt.
Sach- und Problemdarstellung:
Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) stellt die städtebauliche Planung für das Maßnahmengebiet „Stadtkern“ sowie das Sanierungsgebiet „Bahnhof“ der Stadt Glückstadt dar. Die städtebauliche Planung bildet gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie die Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen innerhalb der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“. Sie stellt sicher, dass durch die Durchführung der Maßnahmen die Ziele und Zwecke der städtebaulichen Gesamtmaßnahme erreicht werden.
Im Zuge der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) 2015 wurden Mängel und Missstände im Untersuchungsgebiet festgestellt. Das darauf aufbauende IEK definiert Ziele und Handlungsfelder, Schwerpunkte und einzelne Maßnahmenvorschläge, Umsetzungskonzept und verfahrensrechtliche Abwägung. Diese dienen als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln.
Gemäß Städtebauförderungsrichtlinien ist das IEK als städtebauliche Planung mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen, um die Aktualität der städtebaulichen Planung sicherzustellen. Die Fortschreibung hat dabei auf Grundlage der Ergebnisse einer noch zu erstellenden Zwischenevaluierung zu erfolgen. Auf Basis dieser Evaluierung können Rückschlüsse gezogen werden, inwiefern eine Aktualisierung oder Erweiterung des IEKs erforderlich ist bzw. der Gebietsentwicklungsprozess strategisch nachgesteuert werden muss.
Es zeichnet sich aktuell zum Ende des Jahres 2019 ab, dass das IEK für die städtebauliche Gesamtmaßnahme in Glückstadt einer Fortschreibung bedarf.
Maßnahmen, die aus aktueller Sicht der Zielerreichung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme maßgeblich wären, lassen sich auf Grundlage der VU und des IEK 2015 nicht im Rahmen der Städtebauförderung herleiten und wären demnach auch nicht über die Städtebauförderung finanzierbar. Andere Zielstellungen des IEK sind nicht mehr aktuell, einige der Missstände konnten behoben werden. Eine Überholung des IEK hat umfassend die aktuellen Defizite und Potentiale der Stadt Glückstadt zu untersuchen.
Folgende Themenkomplexe wurden in den vorliegenden VU sowie im IEK nicht behandelt und sind somit aktuell nicht förderfähig, sollten jedoch bei der Fortschreibung des IEK untersucht werden, um evtl. die Voraussetzung für eine Förderung zu erhalten:
Aufnahme Private Modernisierungen mit niedrigem Sanierungsbedarf
Matjeserlebniscentrum / Qualifizierung als „Matjesstadt“
Barrierearmer Ausbau der Bücherei, alternativ: Umzug inkl. Grunderwerb oder Zusammenlegung mit dem Stadtarchiv
Erhalt des Gebäudeensembles Am Fleth 36/37 (Druckerei Augustin)
Nachfolgenutzung für die derzeitige Feuerwache
Sanierung Fortunabad und Erweiterung der Räumlichkeiten im Fortunabad für Vereine (besonders DLRG und Umkleiden)
Erstellung eines Monitorings inkl. Bestandsanalyse und Zielsetzung
Mobilitätskonzept inkl. Bestandsanalyse und Zielsetzung
Diese Auflistung erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit, noch führt die Darstellung in der Liste zwangsläufig dazu, dass das zu untersuchende Thema in die Maßnahmenliste der IEK-Fortschreibung aufgenommen wird. Die Erstellung einer Maßnahmenliste kann allein auf Grundlage der Zwischenevaluierung und der Ergebnisse der IEK-Fortschreibung erfolgen.
Weiterführend sollen bestehende Maßnahmen untersucht werden, die innerhalb VU / IEK aufgenommen, aber für eine Förderfähigkeit über die Städtebauförderung nicht ausreichend betrachtet wurden:
Fußgängerleitsystem zu historischen o.ä. Orten
Umsetzung Verkehrs- und Besucherlenkungskonzept
Erneuerung Spielplatz Ballhausstraße (bisher nur Drainage Fußballfeld, ist aber einziger Spielpatz und Begegnungsraum für Kinder in der Innenstadt)
Durchführungskonzept Stadtbeleuchtung
Energetisches Quartierskonzept
Nach Vorliegen der Zwischenevaluierung werden die Leistungen zur Erstellung der IEK-Fortschreibung vom Sanierungsträger ausgeschrieben. Gemäß Städtebauförderungsrichtlinie erfolgt die Fortschreibung „bei Bedarf unter Beteiligung der Betroffenen“. Die Beratung erfolgt im Bauausschuss, die endgültige Beschlussfassung in der Stadtvertretung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Fortschreibung des IEK wird aus Städtebauförderungsmitteln finanziert. Für die Aufnahme der IEK-Fortschreibung in den Maßnahmenplan für 2020 liegt bereits eine Zustimmung des Innenministeriums vor.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen