Vorlage - /2019/074
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Alternativen zur Erweiterung des Betreuungsangebotes zu prüfen, Kosten zu ermitteln sowie befristete Übergangslösungen zur Erfüllung der Betreuungsbedarfe flexibel umzusetzen.
Sach- und Problemdarstellung:
Die konkrete Vergabe der Betreuungsplätze zum 01.08.2019 (Kita-Jahr 2019/2020) ist mittlerweile in Abstimmung mit allen Kindertagesstätten erfolgt. Die Vergabe der Plätze erfolgte an Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind und einen Betreuungsbedarf nachgewiesen haben, jedoch konnten bisher nicht alle berücksichtigt werden. Alle anderen Kinder blieben vorerst unberücksichtigt. Aktuell sind im Nachmittagsbereich noch 2 freie Plätze, im Vormittagsbereich keine freien Plätze zum 01.08.2018 mehr vorhanden. Eine Versorgung aller Regelkinder mit Notplätzen (21. Und 22. Platz) ist nicht vollumfänglich möglich.
Aktuelle Wartelistensituation
Krippenkinder:
2019 | Anmeldungen | Eltern beide erwerbstätig | Betreuungsstunden vormittags /GT: ganztags |
August (Beginn Kita-jahr) | 21 | 5 | (Eltern haben überwiegend eine Arbeitsaufnahme geplant) |
2020
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Januar | 4 | 2 | 1 x 9,5 GT. / 1 x 5 / 1 x 5,5 / 1 x 6 |
Februar | 1 | 1 | 5 |
März | 0 |
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April | 2 |
| 2 x 5 |
Mai | 0 |
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Juni | 0 |
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Juli | 1 | 1 | 6,5 |
Zwischensumme | 8 | 4 |
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Gesamt | 29 | 9 |
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Elementarkinder:
2019 | Anmeldungen | Eltern beide erwerbstätig | Betreuungsstunden vormittags /GT: ganztags |
August (Beginn Kita-jahr) | 8 | 4 | Eltern haben eine Arbeitsaufnahme geplant, es fehlen noch Nachweise. Alle Zuteilung der Notplätze muss noch erfolgen. |
2020
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Januar | 4 |
| 4 x 5 |
Februar | 3 | 1 | 2 x 5 / 1 x 9,5 GT. |
März | 1 |
| 5 |
April | 1 |
| 5 |
Mai | 1 |
| 4 nachmittags |
Juni | 0 |
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Juli | 0 |
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Zwischensumme | 10 | 1 |
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Gesamt | 18 | 5 |
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Aufgrund der dargestellten Betreuungssituation ist die kurzfristige Schaffung von Betreuungsplätzen bis zur Fertigstellung der bereits beschlossenen Neubauten KiTa-Nordmarkstraße sowie auf einem städtischen Grundstück unabdingbar, um den Bedarf an Plätzen zu decken und dem bestehenden Rechtsanspruch Genüge zu tun. Die Verwaltung muss sich daher weiterhin parallel mit der Frage von schnell zu realisierenden Übergangslösung beschäftigen. Neben der Einrichtung von z.B. Outdoor-Gruppen wäre es denkbar, anmietbare / ankaufbare Objekte im Stadtgebiet umzubauen, um diese als (temporäre) Kindertagesstätte nutzen zu können. In Frage kommende Objekte müssen den Anforderungen an eine Kindertagesstätte gerecht werden. Zunächst muss die Eignung des Gebäudes / Außengeländes geklärt werden und ob eine KiTa an diesem Standort genehmigungsfähig wäre. Auch die Hol- und Bringsituation muss verkehrstechnisch darstellbar sein. Vom FB III sind in einem solchen Fall der FB IV (Gebäudemanagement-Anmietung, Ankauf, Hochbau), die Heimaufsicht und die die Unfallkasse zu beteiligen. Wenn die (Vor-) Prüfungen positiv ausfallen, müssen bei der weiteren Planung die Auflagen berücksichtigt und umgesetzt werden, damit eine Kindertagesstätte in Betrieb gehen kann. Darüber hinaus sind ggf. Pläne / Grundrisse zu erarbeiten, Mietkosten bzw. Kaufpreise zu bewerten und Kostenschätzungen für notwendige (Um-) Baumaßnahmen anzufertigen, aber auch Ausschreibungen vorzubereiten.
Das Verfahren beschreibt die zahlreichen Schritte, die vollzogen und die Beteiligten, die eingebunden werden müssen, um von einer Option zur Umsetzung bzw. Realisierung einer Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle zu gelangen. Jeder Punkt, der nicht oder nur in einem langwierigen Verfahren geklärt werden kann, führt zu Verzögerungen bis hin zum Scheitern einer Option. Kurzfristige Lösungsansätze zur Verbesserung der Betreuungssituation durch Anmietungen, Ankauf und/oder Umbauten sind aufgrund der angespannten Personalsituation nur leistbar, wenn eine Begleitung durch einen Architekten erfolgt. Eine Preisumfrage wurde erstellt, ein Auftrag mittlerweile vergeben, so dass kurzfristig mit der Besichtigung von Objekten gemeinsam mit der Heimaufsicht begonnen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Ankauf und Umbaukosten können derzeit noch nicht benannt werden. Sobald die Kosten ermittelt sind, wären diese über einen 2. Nachtrag 2019 zur Verfügung zu stellen.
Zusätzliche Betriebskostenzuschüsse der Träger (anteigende Betriebskosten durch den Betrieb weiterer Gruppen) können im Rahmen des Abrechnungsergebnisses 2019 im Folgejahr bezuschusst werden.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen