Vorlage - /2019/073
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Beschlussvorschlag:
Nach Beratungsverlauf.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadtvertretung hat am 19.12.2018 beschlossen, am Standort Nordmarkstraße einen viergruppigen (Ersatz-) Neubau mit Erweiterungsoption auf 5 Gruppen zum 01.08.2020 zu errichten. Die Suche nach einer Interimslösung hat bisher nicht zum Erfolg geführt. Mit der Maßnahme (Ersatz-) Neubau am Standort Nordmarkstraße kann jedoch erst begonnen werden, wenn eine Interimslösung gefunden wurde. Aktuell ist davon auszugehen, dass ein Neubau ab Maßnahmebeginn bis zur Inbetriebnahme rd. 1 bis 1,5 Jahre dauern wird.
Ergänzend zur Beschlusslage könnte auf dem Grundstück Tegelgrund eine temporäre Kindertagesstätte in Form einer Containeranlage eingerichtet werden, die Platz für rd. 60 Kinder in 1 Regel-, 1 Krippen und 2 altersgemischte Gruppen (alternativ 4 altersgemischte Gruppen) bietet.
Bei der temporären Kindertagesstätte handelt es sich zunächst um eine Interimslösung für den (Ersatz-) Neubau der Kita-Nordmarkstraße (3 Gruppen) und bietet Platz für eine weitere Gruppe. Nach Inbetriebnahme des Neubaus Nordmarkstraße (voraussichtlich zum 01.08./01.01.2022) könnte die Containeranlage weiterhin als Vorlaufeinrichtung für den Neubau (städtisches Grundstück-siehe Drucksache 2019/072) genutzt werden. Dadurch würden spätestens Ende 2021 vier temporäre zusätzliche Gruppen zur Verfügung stehen.
Ein zwischenzeitlich eingeholtes Baugrund- und Gründungsgutachten zur Aufstellung von Containern am Standort Tegelgrund hat folgendes ergeben:
- Eine eingeschossige Containeranlage kann flach unter Verwendung von Gehwegplatten zur Lastverteilung auf der Grünfläche erfolgen.
- Eine zweigeschossige Containeranlage kann flach auf Streifenfundamente gegründet werden. Dafür wäre ein Bodenaustausch notwendig.
- Für einen massiven eingeschossigen Neubau wird eine Tiefgründung auf Pfählen oder alternativ eine Plattengründung mit einer überhöht eingebauten, massiven lastverteilenden Stahlbetonplatte empfohlen.
- Weiterhin ist zu beachten, dass die angetroffenen Bodenverhältnisse keine vollständige Versickerung des Niederschlagswassers zulassen. Die Entwässerung ist an die Kanalisation anzuschließen.
Der Kontakt zu einem Container-Hersteller ergab, dass für die Aufstellung und Nutzung von Interimsgebäuden in Containerbauweise für Kita-Zwecke verschärfte Anforderungen gelten. Baugenehmigungen für allgemein übliche Containerbauten zur vorübergehenden Unterbringung von Kita-Gruppen werden nur auf eine Nutzungsdauer von maximal 24 Monaten befristet. Soll ein solches Gebäude über einen längeren Zeitraum genutzt werden, so sind beispielsweise erheblich höhere Anforderungen an dessen Wärme- und Brandschutz zu erfüllen – was eine aufwändigere Bauweise zur Folge hat. Da nach der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019 bis 2021 der (siehe Drucksache 2018/022-5) mittelfristig nicht mit zurückgehenden Kinderzahlen zu rechnen ist und auch der Druck auf den weiteren Ausbau anhalten wird, sollte somit bei den weiteren Überlegungen von vornherein der Einsatz höherwertiger Raummodule erwogen werden.
Auch bei einem Containerbau muss mit längeren Vorlaufzeiträumen gerechnet werden. Einzuplanen sind Lieferzeiträume der höherwertigen Containermodule von mindestens 4-5 Monaten. Da das Grundstück nicht erschlossen ist, ergibt sich unter Berücksichtigung der vorlaufenden Planungs-, Genehmigungs- und Ausschreibungszeiten, dass die Inbetriebnahme eines solchen Gebäudes voraussichtlich bis Mitte 2020 möglich wäre.
Da die erforderlichen personellen Kapazitäten in der Verwaltung nicht vorhanden sind, müssen die notwendigen Planungen zum Bau der Interimslösung (Aufbau, Anmietung oder Ankauf) einer 4-gruppigen Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück am Standort Tegelgrund sowie alle Planungs- und Bauleistungen (ohne Hausanschlüsse) inkl. Erstellung der Unterlagen zum Bauantrag ausgeschrieben werden, um diese an einen externen Containeraufsteller zu vergeben.
Nach ersten Ermittlungen der Verwaltung wären folgende Richtpreise/Schätzkosten für eine eingeschossige Containeranlage mit ca. 57 m x 12 m Außenmaßen und ca. 700 qm Nutzfläche und einer Standzeit von drei Jahren anzusetzen:
Anmietung:
Mietkosten für die Containeranlage einschl. Sanitärausstattung, aber ohne Möblierung/Einrichtung ca. 17.700 €/Monat x 12 Monate x 3 Jahre | 637.200 € |
Ausstattung: Gründung, Anlieferung, Montage, EDV, Warmwasserheizung, Elektrohauptverteiler, Sicherheitsbeleuchtung, BMA, Statik, EnEV Nachweis (Standzeit > 5 Jahre), Blitzschutz, Abhangdecke, Zusatzdach, Küchen, Bauendreinigung | 732.000 € |
Nebenkosten: Demontage, Abbaukosten | 133.900 € |
Kosten für eine Standzeit der Containeranlage von drei Jahren | 1.503.100 € |
zuzüglich Mehrwertsteuer (derzeit 19%) | 285.589 € |
Gesamtkosten für eine Standzeit der Containeranlage von drei Jahren | 1.788.689 € |
Daraus ergibt sich über eine Abschreibungszeit von 3 Jahren eine Abschreibung von jährlich 596.230 €.
Ankauf:
Ausstattung (netto bei Anlieferung): Gründung, Anlieferung, Montage, EDV, Warmwasserheizung, Elektrohauptverteiler, Sicherheitsbeleuchtung, BMA, Statik, EnEV Nachweis (Standzeit > 5 Jahre), Blitzschutz, Abhangdecke, Zusatzdach, Küchen, Bauendreinigung | 732.000 € |
Ankaufkosten | 891.000 € |
Summe einmalige Kosten | 1.623.000 € |
zzgl. MWSt. (derzeit 19%) | 308.370 € |
Gesamtkosten Einmalig | 1.931.370€ |
Daraus ergibt sich über die eine. Abschreibungszeit
• von 3 Jahren eine Abschreibung von jährlich 643.790 €,
• von 4 Jahren eine Abschreibung von jährlich 482.843 €,
• von 5 Jahren eine Abschreibung von jährlich 386.274 €.
Mit einem Erwerb stünde die Anlage der Stadt dauerhaft zur Verfügung und könnte später veräußert werden. Eine Veräußerung der Einheit nach Ende der Nutzung könnte die Wirtschaftlichkeit eines Ankaufs bereits bei einer Nutzung von drei Jahren darstellen; dies hängt jedoch von der jeweiligen Containermarktlage ab, die derzeit nicht vorhergesagt werden kann.
Bei beiden Varianten kommen noch zu ermittelnde Kosten für die Erschließung, Herstellung der Ver- und Entsorgung, Kosten für die Planung, den Bauantrag nebst Brandschutzkonzept sowie für die Einrichtung / Möblierung, die Herrichtung des Außengeländes, Einfriedung und Beschaffung von Außenspielgeräten hinzu.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechend der Beschlusslage.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen