Vorlage - /2019/066
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Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 35.146,38 EUR bei der Haushaltsstelle 5.3.5.010.545500 wird gemäß § 95 d GemHVO-Doppik zugestimmt.
Sach- und Problemdarstellung:
Laut Mitteilung der Stadtwerke Glückstadt GmbH vom 7.5.2019 ergibt sich für das Kalenderjahr 2018 eine an die Stadtwerke zu zahlende Erstattungszahlung an Konzessionsabgabe in Höhe von 35.146,38 EUR. Die Mehraufwendung ist unabweisbar, da eine Zahlungsverpflichtung nach dem Konzessionsabgabenvertrag besteht. Die Deckung erfolgt durch folgende Mehrerträge:
- 6.1.1.010.405100 - Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich: 16.232,00 EUR
- 6.1.1.010.401200 - Grundsteuer B: 18.914,38 EUR
Finanzielle Auswirkungen:
entfällt
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen