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Vorlage - /2019/066  

Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 95 d GemHVO-Doppik
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
17.06.2019 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
26.06.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 35.146,38 EUR bei der Haushaltsstelle 5.3.5.010.545500 wird gemäß § 95 d GemHVO-Doppik zugestimmt.

 

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Sach- und Problemdarstellung:

Laut Mitteilung der Stadtwerke Glückstadt GmbH vom 7.5.2019 ergibt sich für das Kalenderjahr 2018 eine an die Stadtwerke zu zahlende Erstattungszahlung an Konzessionsabgabe in Höhe von 35.146,38 EUR. Die Mehraufwendung ist unabweisbar, da eine Zahlungsverpflichtung nach dem Konzessionsabgabenvertrag besteht. Die Deckung erfolgt durch folgende Mehrerträge:

 

- 6.1.1.010.405100 - Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich: 16.232,00 EUR

- 6.1.1.010.401200 - Grundsteuer B: 18.914,38 EUR

 

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Finanzielle Auswirkungen:

entfällt

 

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Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen