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Vorlage - SV/2019/002  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Glückstadt für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt
28.02.2019 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die der Originalniederschrift beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Glückstadt für das Haushaltsjahr 2019 wird beschlossen.

 

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Sach- und Problemdarstellung:

Gemäß § 56 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie des § 95 b der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO) hat der Schulverband u.a. dann eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

  • bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen oder
  • Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungs­maßnahmen geleistet werden sollen.

Durch Bauverzögerungen beim Neubau Herzhorn, die in der Beschlussvorlage SV/2019/001 näher erläutert sind, werden Mehrkosten bei nachfolgenden Gewerken entstehen. Weiterhin besteht das Risiko weiterer Mehrkosten für Schadstoffentsorgung. Entsprechende Mittel müssen im Rahmen einer 1. Nachtragssatzung bereitgestellt werden, um die Ausschreibungen zeitnah vornehmen und weitere Bauverzögerungen verhindern zu können.

Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden alle im Zusammenhang mit dem Neubau der Schule veränderten Ansätze angepasst. Einzelpositionen sind aus Anlage 1 ersichtlich.

In den Haushalt 2019 ist zusätzlich ein Betrag in Höhe von 750.000 € einzustellen, der bereits als VE im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2018 in 2018 bereitgestellt, dann aber nicht als Ansatz in den Haushalt 2019 übertragen wurde.(Vorlage SV/2018/004 – Beschluss vom 21.02.2018)

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mehrkosten im Ergebnisplan führen zur Erhöhung der Schulverbandsumlage (s. anl. Neuberechnung – Anl. 3) und erhöhte Investitionen zur Erhöhung des Kreditbedarfs (s. Anlage 1).

 

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Anlagenverzeichnis:

1.) Entwurf 1. Nachtragshaushalt 2019

2.) Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019

3.) Neuberechnung der Schulverbandsumlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 1.) Entwurf 1. Nachtragshaushalt 2019 (2345 KB)      
Anlage 3 2 2.) Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 (933 KB)      
Anlage 1 3 3.) Neuberechnung der Schulverbandsumlage (1852 KB)