Vorlage - SV/2019/001
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Beschlussvorschlag:
Im 1. Nachtragshaushalt 2019 werden 400.000 € zusätzlich bereit gestellt:
a) 350.000 € für Mehrkosten, hervorgerufen durch Bauzeitverzögerungen bzw. durch unpräzise gesetzte Pfähle der Tiefgründung
b) 50.000 € für Boden-Entsorgungskosten
Sach- und Problemdarstellung:
Wie in der AG Bau am 30.01.2019 bereits vorgestellt, ist es im Laufe der Baumaßnahme „Ersatz-Neubau Schule Herzhorn“ zu erheblichen Verzögerungen gekommen.
Die erste Verzögerung hat Ihre Ursache in der Tatsache, dass die Straßen nach Herzhorn einer Gewichtsbeschränkung unterliegen. Dies hat der Auftragnehmer nach seinen Angaben aus den Ausschreibungsunterlagen nicht erkennen können. Die Firma konnte dazu bewegt werden, die Arbeiten dennoch auszuführen, allerdings wurde es teurer und langwieriger, da mit kleineren Fahrzeugen gefahren werden musste, so dass deutlich mehr Fahrten erforderlich wurden. Laut Aussage des Büros, das die Bauleitung innehat, haben sich hier rund 3 Monate Verzögerung ergeben. Eine rechtliche Bewertung dieser Vorgänge wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die zweite Verzögerung entstand durch unpräzise gesetzte Pfähle der Tiefgründung. Die Abweichungen waren nicht zu tolerieren. Es musste statisch nachgerechnet werden, ob und wie dies durch konstruktive Änderungen zu kompensieren ist. Anschließend musste die Statik durch einen von der Baugenehmigungsbehörde bestimmten Prüfstatiker geprüft werden. Eine technische Lösung konnte gefunden werden. Die Pfähle können im Boden bleiben und es müssen keine zusätzlichen Pfähle gesetzt werden. Gleichwohl wurden Anpassungsarbeiten bei Schalung und Bewehrung nötig. Dieses Prozedere führt zu Wartezeiten, Mehrkosten und einer längeren Bauzeit. Die Verzögerung wird von der Bauleitung mit ca. 2 Monaten benannt.
Den summierten Verzögerungen ist es geschuldet, dass Betonier- und Maurerarbeiten quasi erst begonnen werden konnte, als der Winter einsetzte. Der im Terminplan vorgesehene Puffer wegen Frost ist bereits mehr als aufgebraucht.
Der Fertigstellungstermin für das neue Gebäude hat sich mittlerweile von ursprünglich 09.07.2018 auf ca. Mitte Januar 2020 verschoben. Nach Fertigstellung stehen Umzug und Reinigung (ca. 10 Tage) an. Erst danach kann die Nutzung tatsächlich beginnen.
In der AG Bau am 30.01.2019 äußerte die Schulleitung, dass die Kinder zwar beengt, aber gut in Kollmar aufgehoben seien. Ein späterer Umzug sei hinnehmbar. Insofern wird der SV keine kostspieligen Anstrengungen unternehmen, um den Baufortschritt z.B. durch Doppel-Schichten zu forcieren. Ebenso wird von Einhausungen der Baustelle für einen Winterbetrieb abgesehen, da auch diese geplant, beauftragt und bezahlt werden müssen und den Bauablauf teilweise sogar hemmen. Der Kran wäre dann kaum oder gar nicht mehr von Nutzen.
Die Bauleitung hat basierend auf Erfahrungswerten eine Prognose der zu erwartenden Mehrkosten aufgestellt. Je nach Gewerk wird mit 5-8%, bei den Gerüstarbeiten mit bis zu 17% Mehrkosten ausgegangen. Hier spielt hinein, dass die Firmen mit dem Auftrag Ausführungszeiten genannt bekamen, die jetzt nicht mehr aktuell sind. Die Prognose vom Januar 2019 ergibt ca. 320.000 €. Eingeworben werden 350.000 €.
Ein weiterer Punkt, der Anlass für die Einwerbung von Finanzmitteln gibt, ist die Ausschreibung für die Außenanlagen bzw. die Ungewissheit, wie viel und was für Boden genau zu entsorgen sein wird. Das Planungsbüro teilte mit, dass es unter ungünstigen Umständen zu Mehrkosten in der Größenordnung 40.000 – 50.000 € kommen könnte. Exakte Werte wird es hier naturgemäß erst geben können, wenn der Boden aufgenommen, (erneut) beprobt, analysiert und mengenmäßig tatsächlich erfasst ist. Vor dem Hintergrund des Haushaltsrechts sollen hier vorsorglich 50.000 € bereitgestellt werden.
Die Frage, welcher Anteil der Mehrkosten den Verursachern auferlegt werden kann, ist noch zu klären. Die Finanzmittel sind wichtig, damit die Verwaltung handlungsfähig bleibt und diesbezügliche Verzögerungen vermieden werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung durch eine Kreditaufnahme. Die insgesamt zur Deckung der investiven Auszahlungen notwendige Höhe der Kreditaufnahme ergibt sich aus der Drucksache "I. Nachtragshaushaltssatzung 2019 des Schulverbandes Glückstadt".
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen