Vorlage - /2018/196
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Beschlussvorschlag:
Die Stadt Glückstadt ermächtigt den Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag, Kreisverband Steinburg, mit der Abgabe einer einheitlichen Stellungnahme zur Senkung der Kreisumlage um 4 Prozentpunkte für die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Steinburg für das Haushaltsjahr 2018.
Sach- und Problemdarstellung:
Seit Frühjahr 2018 fordert der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag, Kreisverband Steinburg, eine deutliche Senkung der Kreisumlage noch im Jahr 2018. Grund für die Forderung des SHGT ist, dass der Kreis Steinburg das Haushaltsjahr 2017 nach einem geplanten Defizit von rund 800.000 € mit einem Überschuss im Ergebnisplan von rund 12 Millionen € abgeschlossen hat. Der Haushaltsplan 2018 geht von einem Überschuss von 3 Millionen € aus.
Hierzu hat am 11.09.2018 ein Gespräch der Vertreter/innen des SHGT und der Amtsvorsteher/in mit den Fraktionsvorsitzenden der im Kreistag vertretenden Parteien und Gruppierungen stattgefunden. In dem Gespräch haben die Amtsvorsteher/in und Vertreter/innen des Kreisvorstandes des SHGT unmissverständlich deutlich gemacht, dass noch für 2018 rückwirkend eine deutliche Senkung der Umlage erwartet wird. Seitens der Vertreter des Kreises wurde in dem Gespräch bezweifelt, dass eine erste Nachtragshaushaltssatzung des Kreises mit einer absichtlichen Ausweisung eines Fehlbetrages bei Senkung der Kreisumlage durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein genehmigungsfähig wäre. Die Vertreter/innen der Fraktionen hatten eine Senkung der Umlage zugesagt, wenn dies rechtlich möglich wäre.
Im Ergebnis wurden der Kreiskämmerer und der Geschäftsführer des SHGT Kreisverband Steinburg beauftragt, den Sachverhalt mit dem Innenministerium zu klären. Am 28.09.2018 fand der Gesprächstermin im Innenministerium statt. Ergebnis ist, dass „ausnahmsweise“ die Ausweisung eines Fehlbetrages im Haushalt des Kreises zur Senkung der Kreisumlage möglich ist. Begründet ist dies in dem deutlichen Überschuss aus dem Jahresabschluss 2017 und der ausgesprochen guten bilanziellen Situation des Kreises Steinburg. In einem anderen Kreis ist bereits ähnlich verfahren worden. Dieses Ergebnis wurde in ein weiteres Gespräch am 01.10.2018 mit Vertretern der Kreisverwaltung und den im Kreistag vertretenen Fraktionen getragen. Wiederum wurde die Senkung der Kreisumlage dort sehr kontrovers diskutiert. Die Vertreter der gemeindlichen Seite sind bei ihrer Forderung der deutlichen Senkung der Kreisumlage noch im Jahr 2018 um 4 Prozentpunkte geblieben. Landrat Torsten Wendt hat daraufhin die Haushaltsplanungen 2019 gestoppt und den Kämmerer des Kreises mit der Erstellung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für 2018 beauftragt.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde zwischenzeitlich erstellt. Der Entwurf der Verwaltung hat eine Senkung der Kreisumlage um 4 Prozentpunkte mit einem Volumen von rd. 6 Millionen Euro zum Inhalt. Der Nachtragshaushalt schließt dann mit einem Defizit im Ergebnisplan von rund 4,7 Millionen Euro ab.
Folgender Zeitplan für den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises ist vorgesehen:
25.10.2018
Sitzung des Finanzausschusses des Kreises – Beratung des Nachtrages/ Eröffnung des Anhörungsverfahrens
01.11.2018
Außerordentliche Sitzung des Kreistages - Beratung des Nachtrages/ Eröffnung des Anhörungsverfahrens/ Anhörungsfrist 14 Tage
04.12.2018
Sitzung des Finanzausschusses des Kreises/ Beschlussempfehlung Nachtrag/ Auswertung Anhörung
13.12.2018
Sitzung des Kreistages/ Erlass der Nachtragshaushaltssatzung
14.12.2018
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung durch das Innenministerium/ Genehmigung ist abgestimmt
Danach
Veröffentlichung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Vorgesehen ist, dass die Dezemberzahlung der Kreisumlage ausgesetzt wird. Danach wird eine spitze Abrechnung erfolgen.
Dem Kreis wurde ein „schlankes“ Anhörungsverfahren für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 vom SHGT Kreisverband Steinburg zugesagt.
Es wird daher vorgeschlagen, dass schon jetzt der SHGT zur Abgabe einer Stellungnahme ermächtigt wird.
Mit Schreiben vom 02.11.2018 wird den kreisangehörigen Gemeinden und Städten bis zum 16.11.2018 eine Stellungnahme zur beabsichtigten Senkung der Kreisumlage 2018 im Rahmen des gesetzlich vorgeschalteten Anhörungsverfahrens eingeräumt (siehe Anlage 1). Diesbezüglich wird der SHGT, Kreisvorstand Steinburg, am 15.11.2018 tagen und eine gemeinsame Stellungnahme ausarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Senkung des Kreisumlagesatzes um 4 %-Punkte würde in 2018 eine Entlastung in Höhe von 488.900 EUR für die Stadt Glückstadt ausmachen.
Anlagenverzeichnis:
Anhörungsschreiben des Kreises Steinburg zur Senkung der Kreisumlage
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Anlagen: | |||||
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1 | Anhörungsschreiben des Kreises Steinburg zur Senkung der Kreisumlage (2018 KB) |