Vorlage - SV/2018/018
|
|
Beschlussvorschlag:
Im 2. Nachtragshaushalt 2018 werden 95.000 € bereit gestellt für den fachgerechten Umgang mit dem vorgefundenen belasteten Boden.
Die haushaltsrechtliche Regelung einschließlich der Deckung erfolgt im Rahmen des II. Nachtrags und der II. Nachtragshaushaltssatzung 2018 des Schulverbandes Glückstadt.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Baumaßnahme zur Erneuerung der Laufbahn begann im September 2018. Nach Ausbau der Deckschicht, der dynamischen und der gebundenen Tragschicht und einer ca. 10 cm starken unerwarteten Kiesschicht trat in ca. 40 cm Tiefe ein Material zu Tage, dass Anlass zu Probennahme und Analyse gab. Es handelt sich um belasteten Boden, der der Deponieklasse 3 zuzuordnen ist. Ausschlaggebend dafür sind hohe Werte bei den Parametern TOC-Gehalt (total organic carbon, also organisch gebundener Kohlenstoff) und Schwermetalle.
Eine Rückfrage beim Gutachter ergab, dass das belastete Material nicht im Boden bleiben kann, da der Aufbau der neuen Laufbahn wasserdurchlässig ist und ein Auswachen der Schadstoffe zu berfürchten ist. Zudem kann für das Material die erforderliche Frostsicherheit nicht gewährleistet werden. Die 10- 15 cm starke Schicht ist daher komplett aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Die Schichtdicke ist nicht einheitlich und die flächenmäßige Ausdehnung der Schicht kann nicht genau vorhergesagt werden. Gewissheit über die tatsächlichen Mengen bringen erst die Wiegenoten der Deponie.
Es entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 95.000 € brutto, die im Finanzplan bereit zu stellen sind.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Kiesschicht 10 – 15 cm aufnehmen und für den Wiedereinbau seitlich lagern
| 2700 m² | 1,22 €/m² | 3.294,- € |
Bodenmaterial (schwarz) belastet aufnehmen und im Bereich der Kleinspielfelder auf Mieten lagern
| 750 to | 10,30 €/to | 7.725,- € |
Bodenmaterial (schwarz) belastet (Deponieklasse 3) beproben, laden und entsorgen
| 750 to | 85,00 €/to | 63.750,- € |
Einbau seitlich gelagerter Kiesschicht, 10 – 15 cm stark
| 2700 m² | 1,90 €/m² | 5.130,- € |
Füllsand F1 liefern und höhengerecht einbauen
| 420 m³ | 31,50€/m³ | 13.230,- € |
|
|
| 93.129,- € |
Sollte das Material wider Erwarten doch in die niedrigeren Deponieklasse 1 oder 2 eingeordnet werden können – hier fehlen noch die letzten Untersuchungsberichte – dann würde es spürbar günstiger.
Ohne eine gesicherte Finanzierung der Mehrkosten, kann der entsprechende Auftrag nicht erteilt werden und die Baustelle kommt zum Erliegen.
Der Bewilligungszeitraum der gewährten Förderung (163.000 €) endet am 31.12.2019. Beim zuständigen Ministerium wurde nachgefragt, ob die Förderung aufgrund der neuen Erkenntnisse aufgestockt werden kann. Es kann ein Antrag gestellt werden. Es wird dann Anfang 2019 entschieden, ob Mittel bewilligt werden. Eine verbindliche Zusage konnte aber nicht gegeben werden. Der Antrag wurde gestellt und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt. Es wurde zugesagt, den Maßnahmenbeginn kurzfristig zu genehmigen.
Die Laufbahn ist im jetzigen Zustand nicht nutzbar, auch nicht die Rasenfläche. Ein Verschieben der Maßnahme nach 2019 dürfte nicht wirtschaftlicher sein.
Die Angelegenheit wurde am 24.10.2018 in der AG Bau ausführlich erörtert. Es wurde für eine möglichst nahtlose Fortsetzung der Maßnahme plädiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei 2.1.8.220.0600.785100 stehen 325.000 € zur Verfügung (320.000 € aus 2017 nach 2018 übertragen und 5000 € aus dem HH 2018). Die bisherige Auftragssumme liegt bei 325.504,14 € brutto. Eine Deckungsmöglichkeit für die überplanmäßige Ausgabe gibt es nicht. Die Mittel sind zusätzlich bereit zu stellen.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen