Vorlage - /2018/182
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Beschlussvorschlag:
Die 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Glückstadt (Ausbaubeitragssatzung) wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenen Fassung erlassen.
Sach- und Problemdarstellung:
Der Hauptausschuss beschloss in seiner Sitzung am 23.10.2018 zu den Drucksachen 2017/184 bis 2017/184-11:
„1. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Glückstadt (Ausbaubeitragssatzung) wird in Bezug auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen rückwirkend zum 26.01.2018 in der Weise angepasst, dass keine Beitragspflichten mehr entstehen. Dies gilt auch für bereits begonnene oder geplante, aber noch nicht abgerechnete Maßnahmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die o.g. Satzung diesbezüglich zu ändern und in der nächstfolgenden Stadtvertretersitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Spätestens im Oktober 2021 soll der Beschluss evaluiert werden und mit Beschluss entweder prolongiert oder aufgehoben werden.
4. An dem bestehenden, zwischen SEG und der Stadt Glückstadt ausgearbeitete Ablaufplan (Kataster) zur Sanierung des Abwassersystems wid sich orientiert. Bei dem angesprochenen Ablaufplan handelt es sich um Abstimmungen zwischen der SEG, den Stadtwerken und der Stadt. Der Plan wird jährlich nach den Bedürfnissen angepasst und ist kein „starres“ Konstrukt.“
Vor diesem Hintergrund ist der Erlass der 5. Nachtragssatzung zur Ausbaubeitragssatzung notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
I.
Die Stadt erhebt ab dem 26.01.2018 keine Ausbaubeiträge mehr, entsprechend sind Minder-Einnahmen vorhanden. Diese können derzeit noch nicht beziffert werden, da zum einen die zukünftigen Maßnahmen und zum anderen deren Kosten noch nicht feststehen.
Die unter 5.4.1.010/1080.688100 veranschlagten Ausbaubeiträge für die Straße Am Kommandantengraben in Höhe von 180.000,- €, deren sachlichen Beitragspflichten im Juni 2018 entstanden, werden in die Veränderungsliste zum Haushalt 2019 mit 0,- € eingetragen.
II.
In der Drucksache 2017/184-4 wurden die Rechnungsergebnisse für Ausbaumaßnahmen der Jahre 2007 – 2017 mit 2.015.850,99 € beziffert, d.h. für 11 Jahre ca. 183.260- €/p.a.
Werden nur die Jahre 2007 bis einschl. 2016 zu Grunde gelegt, weil das niedrige Ergebnis 2017 aus dem Rahmen fällt, wurden ca. 200.000,- €/p.a. Ausbaumaßnahme verausgabt. Unter Einbeziehung der Ausbaukosten 2018 für den Kommandantengraben mit Kosten in Höhe von ca. 573.000,- € ist man bei rund 215.000,- €/p.a.
Bis 2020 werden jährlich ca. 113.200,- € Landesmittel für Infrastrukturmaßnahmen fließen. Stellt man die 215.000,- €/p.a. durchschnittliche Ausbaukosten dem gegenüber, würden dem städtischen Haushalt jährlich rund 100.000,- € fehlen.
Würden die Landesmittel für Infrastrukturmaßnahmen zugunsten der Ausbaubeitragspflichtigen eingesetzt werden, könnten die kommunalen Eigenanteile der einzelnen Straßen (beispielsweise: Anliegerstraße von 15 % auf 60 %, d.h. für die Beitragspflichtigen statt 85 % nur 40 % der beitragspflichtigen Kosten) erhöht werden, ohne dass der Haushalt belastet würde.
Anlagenverzeichnis:
5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Glückstadt (Ausbaubeitragssatzung)
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Anlagen: | |||||
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1 | 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Glückstadt (Ausbaubeitragssatzung) (464 KB) |