Vorlage - /2018/177
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Bauausschusses vom 09.10.2014 zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2.59 „Marineviertel“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.66 „Ehemaliges Kasernengelände“ (Drucksache 2014/095) wird aufgehoben.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadtvertretung hat am 24.02.2011 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2.59 „Marineviertel“ gefasst (Drucksache 2011/015), der am 30.06.2011 in Kraft getreten ist. Neben einem eingeschränkten Gewerbegebiet im Nordwesten des Geltungsbereiches wurden diverse Mischgebiete, ein Sondergebiet „Bau- und Gartenmarkt“, ein Sondergebiet „Lebensmittel“ und ein Sondergebiet „Textilien, Sport und Fitness“ festgesetzt.
Am 09.10.2014 beschloss der Bauausschuss Aufstellungsbeschlüsse zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2.59 „Marineviertel“ und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 2.66 „Ehemaliges Kasernengelände“ (Drucksache 2014/095). Da die ursprüngliche Konzeption des Bebauungsplanes Nr. 2.59 nicht zur Umsetzung gekommen war, sollten folgende Änderungen in der Konzeption durchgeführt werden:
- Statt eines eingeschränkten Gewerbegebietes in Nordosten des Geltungsbereiches sollte ein Sondergebiet „Anlagen für gesundheitliche Zwecke“ eingerichtet werden.
- Der Zuschnitt der bisherigen 3 Sondergebiete des Einzelhandels sollte grundlegend überarbeitet und neu definiert werden.
- Bisherige Mischgebiete sollten zu Wohngebieten werden.
- Die Erschließung sollte neu strukturiert werden.
Aber auch diese Konzeption wurde nicht weiterverfolgt, denn Ende 2015 stand das Land Schleswig-Holstein vor der Herausforderung, innerhalb kürzester Zeit eine große Anzahl von Flüchtlingsunterkünften schaffen zu müssen. Dies führte letztendlich zur Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Marinekaserne, was auf der Grundlage einer vom Bund eingeführten Sonderregelung des Baugesetzbuches ohne Bebauungsplanänderung möglich war.
Zwischenzeitlich ist allerdings durch Rückgang der Flüchtlingszahlen die Erstaufnahmeeinrichtung obsolet geworden und das Land Schleswig-Holstein hat entschieden, in der ehemaligen Marinekaserne Glückstadt gemeinsam mit den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg eine Abschiebehafteinrichtung anzusiedeln. Dies macht eine Änderung des Bebauungsplanes und die Festsetzung eines entsprechenden Sondergebietes erforderlich (vgl. Drucksache 2018/175). Der Beschluss des Bauausschusses vom 09.10.2014 zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2.59 „Marineviertel“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.66 „Ehemaliges Kasernengelände“ (Drucksache 2014/095) ist daher obsolet geworden und soll aufgehoben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschlussvorschlag hat keine haushaltsrelevanten Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen