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Vorlage - /2018/176  

Betreff: 32. Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss
06.11.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Für Flächen der ehemaligen Marinekaserne wird eine 32. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich der 32. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurstücke 500 ,512, 513, 514, 515, 516 und 517, jeweils der Flur 4 der Gemarkung Blomesche Wildnis, und wird begrenzt:

 

  • im Südwesten durch die Straße Am Neuendeich sowie die Flurstück 36/12, Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 4,
  • im Südosten durch die Wohnbebauung Flensburger Straße (Flurstücke 34/16, 34/14, 34/7, 34/10, 34/11 und 37/70, Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 4,
  • im Osten durch das Flurstück 37/28, Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 4,
  • im Norden durch das Sportplatzgelände (Flurstücke 36/16, 501, 511 und 510, Gemarkung Blomesche Wildnis, Flur 4, und
  • im Westen durch die Straße Sperforkenweg.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Abschiebehafteinrichtung, Aufhebung der festgesetzten Sondergebiete des Einzelhandels und Überplanung der übrigen festgesetzten Nutzungen.

 

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Sach- und Problemdarstellung:

Durch Rückgang der Flüchtlingszahlen ist die Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Marinekaserne und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.59 „Marineviertel“ obsolet geworden. Das Land Schleswig-Holstein hat entschieden, stattdessen dort gemeinsam mit den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg eine Abschiebehafteinrichtung anzusiedeln. Dies macht eine Änderung des Bebauungsplanes und die Festsetzung eines entsprechenden Sondergebietes erforderlich (es sei denn, das Land erwirbt die notwendigen Grundstücksflächen von dem privaten Eigentümer und schafft sich auf der Grundlage des § 37 Baugesetzbuch eigenes Baurecht). Auch für die anderen Flächen des B-Planes gibt es ein Planungserfordernis, so dass für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.59 eine 1. Änderung durchgeführt werden soll (siehe Drucksache 2018/175). Da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, soll im Parallelverfahren die 32. Flächen­nutzungsplanänderung durchgeführt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mit Schreiben vom 17.09.2018 hat das Land Schleswig-Holstein eine Kostenübernahmeerklärung für „den neu aufzustellenden Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderungen“ abgegeben.

 

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Anlagenverzeichnis:

Übersichtsplan Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan Geltungsbereich (1522 KB)