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Vorlage - /2018/135-1  

Betreff: Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" (SoS)
Städtebauförderungsantrag Programmjahr 2019
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:SoS PJ 2019Bezüglich:
/2018/135
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
12.11.2018 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
19.12.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

I.

Der Beschluss zur Drucksache 2018/135 wird aufgehoben.

 

II.

Zur Fortführung des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ (SoS) wird ein Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 2.598.000,- € für den Zeitraum 2019 – 2023 gestellt.

 

Der Bundes-, Landes- und Eigenanteil der Stadt Glückstadt wird unter Produkt 5.1.1.020, Maßnahme 5035, in den Haushaltsjahren 2019 – 2020 in 2 Tranchen bereitgestellt: In 2019: 2.085.000,- €; in 2020: 513.000,- €.

 

Ebenfalls werden die städtischen Eigenanteile für:

 

a)      die Kosten eines Sanierungsträgers in Höhe von ca. 75.000,- € (Programmlaufzeit insgesamt ca. 375.000,- €) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543150,

 

b)      die Bearbeitungsentgelte in Höhe von ca. 45.453,- € 2019 und in Höhe von 11.184,- € - 2,18 % der bewilligten Zuwendung – unter Kostenstelle 5.1.1.020.543160 sowie

 

c)       die Kosten des Quartiersmanagement in Höhe von ca. 44.000,- €/p.a. (Programmlaufzeit insgesamt voraussichtlich 200.000,- €) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543150

 

zur Verfügung gestellt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sach- und Problemdarstellung:

I.

Zur Drucksache 2018/127 und 2018/127-1 wurde beschlossen, Grundstückskäufe zu tätigen. Mit Drucksache 2018/127-2 wurde ein weiterer Grundstücksankauf zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Alleine die Ankaufskosten inkl. Nebenkosten zuzüglich Bewirtschaftungskosten zu den Drucksachen 2018/127 und 2018/127-1 werden mit ca 2 Mio € zu veranschlagen sein (Hinweis: bislang liegt der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelte Grundstückswert zur DS 2018/127-1 noch nicht vor). Bei einer Beschlussfassung zur DS 2018/127-2 werden weitere Kosten in Höhe von ca. 87.000- € inkl. Neben- und Bewirtschaftung zu erwarten sein.

 

Die zur DS 2018/135 bereits für das Programmjahr 2019 zu beantragenden Städtebauförderungsmittel von insgesamt 1.600.500,- € reichen nicht für die Grundstücksankäufe. Weitere Maßnahmen könnten dann – bis auf die Brücke Janssenweg - auch nicht mehr begonnen werden. Beendet werden könnte der Spielplatz Flensburger Straße – siehe Anlage 1.

 

Das SoS-Treuhandkonto erhält nach Rücksprache mit dem KSG-Sanierungsträger von dem Treuhandkonto des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ (KSG) eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 1,3 Mio €. Das ist ein für die Stadt wirtschaftliches Vorgehen, da für diese Summe keine Zweckentfremdungszinsen auf dem KSG-Treuhandkonto anfallen. So können die Ankäufe und die lfd. Ausgaben in 2018 und tlw. 2019 bezahlt werden.

 

Insofern sollte der Beschluss zur DS 2018/135 aufgehoben werden.

 

II.

Vorausgesetzt, die für 2019 beantragte Charge an Städtebauförderungsmittel wird bewilligt, steht dem SoS-Konto nach der Rückzahlung der KSG-Zwischenfinanzierung voraussichtlich noch ein Betrag von knapp 850.000,- € für 2019 zur Verfügung (siehe Anlage 1). Damit sollen folgende Maßnahmen begonnen, vorbereitet oder ggf. umgesetzt werden:

 

a)      weitere Arbeitsschritte i.S. Stadtteil-Treff,

b)      Bereichsplanung Neue Mitte,

c)       Gestaltungshandbuch Glückstadt-Nord,

d)      Optimierung Roter Weg,

e)      Wasserlauf Bolritt

 

Es handelt sich bei den Aufzählungen nicht um eine Rangfolge – siehe hierzu auch DS 2016/126. Jede Einzelmaßnahme wird dem entsprechenden Ausschuss zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

Neben diesen Maßnahmen müssen auch die Kosten des Sanierungsträgers, des Quartiermanagements und des Verfügungsfonds aus den zu beantragenden Mitteln gezahlt werden.

 

Die Zwischenfinanzierung ist unmittelbar nach Eingang von Städtebauförderungsmitteln an das KSG-Konto zu erstatten, da ansonsten ebenfalls Zweckentfremdungszinsen (dann aber für das SoS-Konto) anfallen würden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Die Grundstückskäufe können durch die Zwischenfinanzierung aus KSG-Mitteln getätigt werden. Dabei handelt es sich um ein wirtschaftliches Vorgehen, weil für das KSG-Konto damit keine Zweckentfremdungszinsen anfallen werden.

 

Die Stadt erhält bereits seit dem Programmjahr 2011 Städtebauförderungsmittel aus dem KSG-Programm und seit dem Programmjahr 2014 zusätzlich aus dem Programm Soziale Stadt. Die Zusammenstellung der einzelnen Laufzeiten und der Summe ergibt sich aus der Anlage 2.

Die für das Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden 2019 zu beantragende Mittel – siehe DS 2018/136 – wurden ebenfalls in der Anlage berücksichtigt.

 

Neben den städtischen Mitteln sind jährliche Bearbeitungsentgelte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (derzeit 2,18 % der bewilligten Fördermittel) zu zahlen, für die Gesamtlaufzeit ca. 56.700,- €.

 

Nach den seit 2015 geltenden Städtebauförderungsrichtlinien hat die Stadt 50 % der Kosten für einen Sanierungsträger als auch des Quartiermanagements aus städtischen Mitteln zu tragen.

 

Sobald genügend SoS-Städtebauförderungsmittel zur Verfügung stehen, ist die Zwischenfinanzierung aufzulösen, d.h. die Mittel werden dem KSG-Konto wieder zur Verfügung gestellt, um Zweckentfremdungszinsen für das SoS-Konto zu vermeiden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: SoS-Zwischenfinanzierung

Anlage 2: Zusammenstellung Städtebauförderungsprogramme

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. SoS-Zwischenfinanzierung (533 KB)      
Anlage 2 2 2. Zusammenstellung Städtebauförderungsprogramme (521 KB)