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Vorlage - /2018/107  

Betreff: Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates sowie deren Stellvertreter*innen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
11.06.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt zurückgestellt   
19.12.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt zurückgestellt   
26.06.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Angelegenheit wird vertagt.

 

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Sach- und Problemdarstellung:

Gemäß § 5 der Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Glückstadt werden die Mitglieder·und deren Stellvertreter*innen für die Dauer der Wahlperiode der Stadtvertretung gewählt. Die Wahlzeit des jetzigen Seniorenbeirates endete somit mit Ablauf des 31.05.2018.

 

Für die Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates sind die namentlich genannten Organisationen und Betriebe, die Seniorenarbeit betreiben, vorschlagsberechtigt. Gemäß § 4 Nr. 1 muss die Mindestmitgliederzahl vier Personen betragen. Mit Schreiben vom 02.05.2018 wurden die in der Wahlvorschlagsliste genannten Organisationen und Betriebe angeschrieben und um Einreichung eines Wahlvorschlags gebeten.

 

Vorgeschlagen wurden lediglich zwei Mitglieder und eine Stellvertreterin (siehe Anlage 2 Wahlvorschlagsliste).

 

Zum jetzigen Zeitpunkt kann eine Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates somit nicht erfolgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagenverzeichnis:

 

  1. Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Glückstadt
  2. Wahlvorschlagsliste für den Seniorenbeirat der Stadt Glückstadt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Glückstadt (534 KB)      
Anlage 2 2 2. Wahlvorschlagsliste für den Seniorenbeirat der Stadt Glückstadt (483 KB)