Vorlage - /2018/107
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Beschlussvorschlag:
Die Angelegenheit wird vertagt.
Sach- und Problemdarstellung:
Gemäß § 5 der Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Glückstadt werden die Mitglieder·und deren Stellvertreter*innen für die Dauer der Wahlperiode der Stadtvertretung gewählt. Die Wahlzeit des jetzigen Seniorenbeirates endete somit mit Ablauf des 31.05.2018.
Für die Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates sind die namentlich genannten Organisationen und Betriebe, die Seniorenarbeit betreiben, vorschlagsberechtigt. Gemäß § 4 Nr. 1 muss die Mindestmitgliederzahl vier Personen betragen. Mit Schreiben vom 02.05.2018 wurden die in der Wahlvorschlagsliste genannten Organisationen und Betriebe angeschrieben und um Einreichung eines Wahlvorschlags gebeten.
Vorgeschlagen wurden lediglich zwei Mitglieder und eine Stellvertreterin (siehe Anlage 2 Wahlvorschlagsliste).
Zum jetzigen Zeitpunkt kann eine Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates somit nicht erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
- Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Glückstadt
- Wahlvorschlagsliste für den Seniorenbeirat der Stadt Glückstadt
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1. Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Glückstadt (534 KB) | |||
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2 | 2. Wahlvorschlagsliste für den Seniorenbeirat der Stadt Glückstadt (483 KB) |