Vorlage - /2017/178
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Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Glückstadt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten (Vergnügungssteuersatzung) wird in der sich aus der Anlage zur Originalunterschrift ergebenden Fassung erlassen.
Sach- und Problemdarstellung:
Aufgrund einer Inhouse-Schulung mit anderen Verwaltungen zum Thema "Vergnügungssteuer" am 13.11.2017 wurde ersichtlich, dass die bestehende Vergnügungssteuersatzung in einigen wenigen Parts zu aktualisieren ist.
Die zu erfolgenden Änderungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Vor diesem Hintergrund wurde die Satzung der Stadt Glückstadt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten (Vergnügungssteuersatzung) neu aufgestellt (siehe Anlage 2; mit den Inhalten der Anlage 1).
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Die Kosten für die Bekanntmachung sind im Haushalt 2017 enthalten.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Übersicht Änderungen Vergnügungssteuersatzung
Anlage 2 - Neufassung der Satzung der Stadt Glückstadt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten (Vergnügungssteuersatzung)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 - Übersicht Änderungen Vergnügungssteuersatzung (495 KB) | |||
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2 | Anlage 2 - Neufassung Vergnügungssteuersatzung (540 KB) |