Vorlage - /2017/176
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Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Glückstadt über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird in der sich aus der Anlage zur Originalunterschrift ergebenden Fassung erlassen.
Sach- und Problemdarstellung:
Aufgrund einer Inhouse-Schulung mit anderen Verwaltungen zum Thema "Zweitwohnungssteuer" am 06.11.2017 wurde ersichtlich, dass die bestehende Zweitwohnungssteuersatzung in einigen wenigen Parts zu aktualisieren ist.
Die zu erfolgenden Änderungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Vor diesem Hintergrund wurde die Satzung der Stadt Glückstadt über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) neu aufgestellt (siehe Anlage 2; mit den Inhalten der Anlage 1).
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Die Kosten für die Bekanntmachung sind im Haushalt 2017 enthalten.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Übersicht Änderungen Zweitwohnungssteuersatzung
Anlage 2 - Neufassung der Satzung der Stadt Glückstadt zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung - ZwStS)