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Vorlage - /2017/174  

Betreff: Ergebnis einer überörtlichen Prüfung bei der Stadt Glückstadt und beim Schulverband Glückstadt 2017;
Prüfbericht (öffentlicher Teil) in Verbindung mit der Stellungnahme
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
11.12.2017 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
14.12.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme zum Ergebnis einer überörtlichen Prüfung bei der Stadt Glückstadt und beim Schulverband Glückstadt 2017 (öffentlicher Teil) wird in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung beschlossen.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Gemäß § 28 Nr. 21 der Gemeindeordnung (GO) ist die Stadtvertretung für die Entscheidung über die Stellungnahme zum Prüfbericht der überörtlichen Prüfung zuständig. Vorbereitendes Gremium ist gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hauptausschuss, dem die Aufgaben eines Finanzausschusses obliegen.

 

Das Gemeindeprüfungsamt (GPA) hat in der Zeit vom 17.01.2017 bis 27.02.2017 eine überörtliche Prüfung bei der Stadt Glückstadt und dem Schulverband Glückstadt durchgeführt. Diese Prüfung umfasste den Zeitraum von der letzten überörtlichen Prüfung im Jahr 2009 bis Dezember 2016 / Januar 2017.

 

Die im Entwurf festgestellten Prüfungsergebnisse wurden am 17.07.2017 in einer Schlussbesprechung mit der Verwaltung und Vertretern aus den städt. Fraktionen sowie mit Vertretern des Amtes Horst-Herzhorn und der Schulverbandsversammlung erörtert.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die Einzelbemerkungen des GPA zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt als vertrauliche Anlage beigefügt (siehe hierzu die Drucksache /2017/175).

 

Am 18.07.2017 teilte das GPA die Prüfungsfeststellungen als endgültig festgestelltes und schriftliches Prüfungsergebnis mit.

 

Zu den im Prüfbericht gemachten Ausführungen des Gemeindeprüfungsamtes wird innerhalb von 6 Monaten nach Eingang eine Stellungnahme erwartet. Hierzu wird auf die Schlussbesprechung nach § 7 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG), die in Ergänzung zur bereits stattgefundenen Besprechung 17.07.2017 auch am 15.11.2017 stattgefunden hat, verwiesen.

 

Ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Eingang ist das Vorliegen des Prüfungsergebnisses bekannt zu machen und es danach öffentlich auszulegen, soweit nicht schutzwürdige Interessen Einzelner entgegenstehen; in der Bekannt­machung ist auf die öffentliche Auslegung hinzuweisen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen, lediglich Kosten für die Bekanntmachung werden anfallen.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - GPA-Prüfbericht (öffentlicher Teil) vom 18.07.2017

Anlage 2 - Stellungnahme (öffentlicher Teil)

 

(Hinweis: Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage die Anlagen 1 und 2 mit einem Umfang von 170 Seiten beizufügen. Die Anlagen können unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 - GPA-Prüfbericht (öffentlicher Teil) vom 18.07.2017 (2209 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2 - Stellungnahme (öffentlicher Teil) (1010 KB)