Vorlage - /2017/172
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Sach- und Problemdarstellung:
In Zusammenarbeit mit der Firma Syspons und unter Einbindung der relevanten Akteure hat die Kreisverwaltung im Jahr 2017 eine umfangreiche Analyse der Prozesse der integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen auf kommunaler Ebene durchgeführt. Darüber hinaus wurde ein Integrationsbericht des Kreises Steinburg erstellt.
Zur Information des Ausschusses wird der Integrationsbericht inklusive Kurzbericht zum Beratungsprozess der Firma Syspons (Anlage 1 zur Drucksache) sowie die erarbeitete Prozesskette (Anlage 2 zur Drucksache) zur Kenntnis gegeben.
Anmerkungen der Verwaltung
Aus dem Bericht ist die Komplexität der Aufgabenerledigung innerhalb der Kreisverwaltung und in der Zusammenarbeit mit den vielen weiteren Akteuren, wozu auch der kreisangehörige Bereich gehört, gut ersichtlich. Eine zentrale Aussage in der Einleitung ist, dass die Integration nur durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Amtsverwaltungen und Städten, die den gesamten Integrationsprozess einleiten und begleiten, gelingen kann. Ohne die geleistete Arbeit der Kreisverwaltung in Frage zu stellen, wäre aus Sicht der Verwaltung jedoch wünschenswert gewesen, in der Einleitung (Seite 3) zu verdeutlichen, dass der Kreis aufgrund der Aufnahmebereitschaft der Städte, Ämter und Gemeinden auf eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften verzichten konnte, da dieser mit enormen Kraftanstrengungen vor Ort Wohnraum bereitgestellt, zeitgleich mit Ehrenamtlichen die (Erst-) Betreuung sichergestellt sowie Betreuungsstrukturen aufgebaut hat und damit von Beginn an die Grundvoraussetzung für den Erfolg von Integrationsprozessen geschaffen hat.
Zum Kurzbericht ist noch zu ergänzen, dass beim Punkt „Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen der aufwendige Aufwand im Prozessbereich Umzug die haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuung mit einschließt. Zum Bereich "Aufenthaltsrecht, Familiennachzug“ ist anzumerken, dass sich die große Herausforderung bei der Unterbringung nur bei den Städten, Ämtern und Gemeinden stellt. Die neu ankommenden Angehörigen erhalten von der Koordinierungsstelle für integrationsorientierte Aufnahme lediglich den Hinweis, dass sie sich bei der Zielgemeinde obdachlos melden müssen. Die Zielgemeinde ist dabei leider meistens nicht über die Ankunft informiert.
Aus Sicht der Verwaltung besteht Optimierungsbedarf in der Zusammenarbeit mit den vom Land und Bund geförderten Kreiskoordinierungsstellen. Wünschenswert ist, dass der kreisangehörige Bereich in die Gestaltung der kreisweiten Integrationsarbeit mehr eingebunden wird und Anregungen aus der lokalen Ebene eine bessere Berücksichtigung im Planungs- und Umsetzungsprozess finden. Ziel sollte es sein, einerseits die individuelle Situation der Städte, Ämter und Gemeinden zu berücksichtigen, damit Doppelstrukturen/-angebote vermieden werden können. Andererseits sollten die Koordinierungsstellen dazu beitragen, dass mit ihrer Koordinierung an den Schnittstellen (z.B. Integrationskurse und kursbegleitende Kinderbetreuung) der kreisangehörige Bereich auch ein Stück weit entlastet wird.
Im gemeinsamen Planungsprozess ist entscheidend, die Vielzahl an bereits vorhandenen Ressourcen sowie die vom Land zur Verfügung gestellte finanzielle Hilfe (Integrationspauschale und –festbetrag) für den kreisangehörigen Bereich gezielt und wirkungsvoll einzusetzen.
Anlagenverzeichnis:
- Integrationsbericht des Kreises
- Prozesskette Integration
Die Anlagen können unter www.glueckstadt.de unter den Menüpunkten „Verwaltung Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1. Integrationsbericht des Kreises (1743 KB) | |||
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2 | 2. Prozesskette Integration (2258 KB) |