Vorlage - /2017/152
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Beschlussvorschlag:
Der Frauenförderplan der Stadt Glückstadt vom 01.01.2018 bis 31.12.2021 wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Nach herrschender Meinung stellt der Beschluss über den Frauenförderplan eine wichtige Entscheidung im Sinne des § 27 Abs. 1, Satz 2, der Gemeindeordnung (GO) dar. Folglich ist die Stadtvertretung nach Beratung im Hauptausschuss zuständig.
Mit der Drucksache 2013-109 wurde der derzeitige Frauenförderplan beschlossen. Der jetzige Frauenförderplan läuft zum 31.12.2017 aus und Bedarf daher einer erneuten Beschlussfassung.
Gemäß § 11 Gleichstellungsgesetz (GStG) ist die Stadt Glückstadt verpflichtet, einen Frauenförderplan, der jeweils eine Geltungsdauer von 4 Jahren hat, aufzustellen. Der Frauenförderplan gilt für die Kernverwaltung und die Einrichtungen der Stadt Glückstadt.
Die im Frauenförderplan unter "Grundsatz" getroffene Festlegung auf ein Bekenntnis zum Gender Mainstreaming bezieht sich ausschließlich auf den Wirkungsbereich des Frauenförderplans.
Aus der Festlegung erwachsen keine weiteren Selbstverpflichtungen auf andere Bereiche des Verwaltungshandelns.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Frauenförderplan 01.01.2018 - 31.12.2021
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Anlagen: | |||||
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1 | Frauenförderplan 01.01.2018 - 31.12.2021 (545 KB) |