Vorlage - /2017/143
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Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird
Frau Helma Mertens als Mitglied in den Bauausschusses
und
Frau Birgit Steup als Mitglied in den Sozialausschuss
gewählt.
Sach- und Problemdarstellung:
Frau Birgit Steup, Mitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, hat zum 01.10.2017 ihren Rücktritt als Fraktionsvorsitzende, als Vorsitzende und als Ausschussmitglied des Bauausschusses erklärt.
Fraktionsvorsitzender wird der Stadtvertreter Herr Ramon Arndt, Vertreterin die Stadtvertreterin Frau Christine Berg.
Für die Nachfolge als ordentliches Ausschussmitglied wird seitens der Fraktion Frau Helma Mertens vorgeschlagen.
Die Nachfolgeregelung für den Ausschussvorsitz ist offen. Der nicht besetzte Ausschussvorsitz gilt laut Gemeindeordnung (GO) als Verhinderung, so dass in dieser Zeit die / der stellvertretende Vorsitzende tätig wird. Die Regelung ist auf einen Zeitraum von fünf Monaten beschränkt.
Bereits zum 01.08.2017 hat Frau Christine von Bargen, ebenfalls Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Ihr Mandat als Mitglied im Sozialausschuss niedergelegt. Als Nachfolgerin wird Frau Steup vorgeschlagen.
Zuständig für die Wahl der Mitglieder der ständigen Ausschüsse ist gemäß § 45 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 46 GO die Stadtvertretung.
Wird die Wahlstelle eines Mitglieds eines Ausschusses während der Wahlzeit frei, wird gemäß § 46 Abs. 10 Satz 3 GO die Nachfolgerin oder der Nachfolger im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO gewählt. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Enthaltungen und Nein-Stimmen haben keinen Stimmwert.
Die Anwendung des Meiststimmenverfahrens setzt voraus, dass respektiert wird, dass durch die Nachwahlen keine Veränderung der Stärkeverhältnisse im Ausschuss eintreten sollen. Jede Fraktion kann daher ggf. verlanden, dass alle Stellen im Verhältniswahlverfahren nach § 40 Abs. 4 GO besetzt werden. Die Regelung gilt für sämtliche Ausschussmitglieder, also auch für die Nachwahl bürgerlicher Mitglieder.
Für die Mitgliedschaft im Bauausschuss regelt die Hauptsatzung der Stadt Glückstadt, dass der Ausschuss jeweils aus neun Mitgliedern besteht, davon höchstens vier bürgerlichen Mitgliedern nach § 46 Abs. 3 GO.
Im Bauausschuss sind derzeit sieben Stadtvertreter und Stadtvertreterinnen sowie zwei bürgerliche Mitglieder vertreten, so dass ein neu zu wählendes Mitglied nicht zwangsläufig der Stadtvertretung angehören muss.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen